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3. Zoll= und Steuerwesen.
Auf Grund der Bestimmungen im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Ver-
nehmung des Ausschusses des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen
1. an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Hessischen Regierungs-
assessors und Oberzollinspektors Schäfer der Großherzoglich Hessische Regierungsassessor
und Oberzollinspektor Meisinger den Königlich Preußischen Hauptzollämtern zu Cleve,
Emmerich und Kaldenkirchen sowie den Königlich Preußischen Hauptsteuerämtern zu Crefeld,
Duisburg, Neuß und Wesel als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Crefeld; ·
2. an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Hessischen Regierungs-
assessors und Oberzollinspektors Hellwich der Großherzoglich Hessische Regierungsassessor
und Oberzollinspektor Dr. Becker dem Königlich Preußischen Hauptzollamte zu Har-
burg a. d. Elbe sowie den Königlich Preußischen Hauptsteuerämtern zu Lüneburg, Stade
und Verden als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Harburg a. d. Elbe
vom 1. Juni d. J. ab beigeordnet worden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Mai d. J. beschlossen, zu genehmigen, daß an der
Schleswigschen Westküste den mit bestimmten Flaggen und Leuchten versehenen Schiffen Befreiung von
der Verpflichtung zur Anmeldung bei der Zollbehörde zugestanden wird.
4. Militär wesen.
Bekanntmachung.
Dem praktischen Arzte und Oberarzte der Reserve Dr. med. C. Beyer zu Ragoon ist auf
Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, die im § 42 Ziffer 13
und b ebendaselbst bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen
militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den Britischen Besitzungen
in Indien haben. ·
Berlin, den 17. Juni 1903.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Richter.
5. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die datum
S ——— · Ausweisung
- der Bestrafung. Ausweisungs-
-" ver äusgewiesenen fr#feng,beilosen hat. u
1. 2. l a. 4. K. 6.
Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
1. Anna Bilgeri, geboren am 22. Januar, 1874 zu Krum-Hausfriedensbruch Stadtmagistrat Lindau, 20. Mai d. J.
ledige Näherin, bach, Bezirk Bregenz, Osterreich, öster= und gewerbsmäßige Bayern,
reichische Staatsangehörige, Unzucht,
2. Josef Franke, geboren am 15. Dezember 1840 zu Landstreichen und Königlich Preußischer 4. Juni d. J.
Schmiedegeselle, Niederforst, Bezirk Freiwaldau, Oster-Betteln, Regierungspräsident zu
reichisch = Schlesien, österreichischer Breslau,
Staatsangehöriger. 1
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