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Im Königreiche Bayern.
Die Ubergangsstelle zu Mannweiler im Bezirke des Hauptzollamts zu Kaiserslautern ist
aufgehoben worden.
Es ist erteilt worden:
der Aufschlageinnehmerei zu Kelheim im Bezirke des Hauptzollamts zu Regensburg die
Befugnis zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Malzaufschlagvergütung ausgehendem Biere so-
wie zur Ausfertigung und Erledigung von Übergangsscheinen über Bier,
der Übergangsstelle zu Homburg a. M. im Bezirke des Hauptzollamts zu Würzburg die
Befugnis zur Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Bier,
dem Hauptzollamte zu Nürnberg die Befugnis zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und
der Aufschlageinnehmerei zu Hammelburg im Bezirke des Hauptzollamts zu Schweinfurt
die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier.
Im Königreiche Sachsen.
Im Zittauer städtischen Schlachthof ist eine dem dortigen Hauptzollamt unterstellte Zoll-
abfertigungsstelle unter der Bezeichnung „Bollabfertigungsstelle im Schlachthofe zu Zittau“ errichtet
worden. Ihr ist die Befugnis zur Abfertigung des im Ansageverkehr über das Nebenzollamt II vor
Zittau eingehenden frischen Fleisches, zur Schlußabfertigung des über das Hauptzollamt Zittau im
Postverkehr und im Eisenbahnpassagierverkehr eingehenden frischen und zubereiteten Fleisches sowie zur
Festsetzung und Erhebung des Zolles von dem über das Hauptzollamt Zittau im Eisenbahnfrachtver-
kehr eingehenden und bei dessen Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe speziell revidierten Fleisch aller
Art beigelegt worden,
dem Steueramte zu Großenhain im Bezirke des Hauptzollamts zu Meißen ist die für den
Veredelungsverkehr der Firma Alexander Neander daselbst erteilte Befugnis zur Ausfertigung und
Erledigung von Zollbegleitscheinen I zu Gunsten des Nachfolgers dieser Firma „Josef Haegelen vor-
mals Alexander Neander“ belassen worden,
dem Steueramte zu Olbernhau im Bezirke des Hauptzollamts zu Freiberg ist die Befugnis
zur Abfertigung von Branntweinsendungen in Eisenbahnkesselwagen und dem Hauptzollamte Dresden II
die Befugnis zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I erteilt worden.
Im Großherzogtume Baden.
Der Steuereinnehmerei Eberbach I im Bezirke des Hauptsteueramts zu Heidelberg ist die
Befugnis zur Abfertigung von unter Wagenraum-(Plomben-) Verschluß mit der Eisenbahn ankommenden
übergangssteuerpflichtigen Biersendungen erteilt worden.
Im Großherzogtume Hessen.
Die Ortseinnehmerei zu Fürfeld im Bezirke des Hauptsteueramts zu Worms ist aufgehoben
und zu Grein im Bezirke des Hauptsteueramts zu Darmstadt eine Ubergangsstelle mit der Befugnis
zur Eingangsrevision von Bier errichtet worden.
Im Gebiete der freien und Hansestadt Hamburg.
Dem Nebenzollamt I zu Cuxhaven im Bezirke des Hauptzollamts Meyerstraße ist die Befugnis
zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres erteilt worden.
Der Stationskontrolleur in Basel, Königlich Preußische Steuerinspektor Hormbostel ist gestorben.