Ausführungsbestimmungen,
Anlage H §& 3.
Bundesstaat. III59
.. . Einsendungstag:
Direktivbezirk für die Hauptämter an die Direktivbehörden der 3.,
für letztere an das Kaiserliche Statistische Amt der 6.
Hauptamtsbezirk des folgenden Monats.
über den
während des Monats 19 in den freien Verkehr
Anleitung.
1. Die Ubersicht ist in Ubereinstimmung mit den. Abfertigungs= und Einnahmebüchern nach Steuerhebebezirken für
den Rechnungsmonat aufzustellen. In der Ubersicht für April sind die bei den Unterstellen in der Zeit vom
27. bis 31. März abgefertigten Mengen und erhobenen Beträge mit roter Schrift nachrichtlich zu vermerken.
Nach Schluß, des Betriebsjahrs ist eine die Zeit vom 1. September bis 31. August, also das ganze Betriebs-
jahr, umfassende Ubersicht aufzustellen und von den Hauptämtern an die Direktiobehörden am 20. September
von diesen an das Kaiserliche Statistische Amt am 15. Oktober einzusenden.
2. Die Mengen sind in den Spalten 3, 4 und 7 bis 10 nach dem Reingewicht in vollen Doppelzentnern anzuschreiben,
wobei Mengen von weniger als 50 kg unberücksichtigt bleiben, solche von 50 kg und darüber als 1 Doppelzentner
angesetzt werden. In den Spalten b und 6 hat eine Abrundung nicht stattzufinden. »
3.DerBetragdererhobenenZuckersteuerundErstattungvonZuckeksteuervergütung(Spalten11,12)istinUber-
einstimmung mit den Einnahmebüchern — jedoch in vollen Mark — derart anzugeben, daß überschießende Beträge
unter 0,5 Mark unberücksichtigt bleiben, solche von 0s Mark und darüber als 1 Mark angesetzt werden.
4. Die mit Begleitschein II abgefertigten Mengen und überwiesenen Steuerbeträge sind von den Begleitschein-Erledigungs-
ämtern nachzuweisen. -