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Angabe Bezei
· « är- zeichnung
bei den für Militice. (der Behörden, an welche die
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewerbungen zu richten sind, Bemerkungen.
Stellen, in welchem wenn es nicht die Behörde
Umfange dieselben selbst ist, bei welcher die An.
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird.
Bleichschreiber bei der Musterbleiche zu — Regierungspräsident zu
Sohlingen, ildesheim.
Sekretäre und Rechnungsführer bei den mindestens zur Hälfte. Regierungspräsidenten in
Handen, und Gewerbeschulen in Posen Posen und Düsseldorf.
und Rheydt
Sekretär und Rechnungsführer an der Kunst= abwechselnd zwischen Regierungspräsident in
gewerbe= und gewerblichen Zeichenschulel Civil= und Militär-Cassel.
in Cassel. anwärter.
2. Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung:
* Sekretäre und ' Buchhalter bei den Ober- D ee der Eerre
bergämtern, der Bergwerksdirektion zu den Oberbergämtern,
Saarbrücken und der Verwaltung der . Verzwerksderer
e- 2 l aar ru en
Köntglichen Steinkohlenbergwerke in und der Verwaltung
ormmund. der Königlichen Stein-
kohlenbergwerke in
Dortmund werden im
Wege des Aufrückens
» mit geeigneten etats-
Dasjenige Oberbergamt, in mäßigen Bureaube-
. . amten der Staats-
besetzen ist. dienstes besetzt.
Schichtmeister bei den staatlichen Berg-, mindestens zur Halfte.
ütten= und Salzwerken und bei den
Badeanstalten einschließlich der Central-
verwaltung der Steinkohlenbergwerke
König und Königin Luise zu Zabrze,
Revierbureauassistenten, Bureaudiätarien
bei sämtlichen Verwaltungsstellen und
im Revierdienste, »
Verwaltungsbeamte bei der geologischen — 2 Stellen gerhürnen
Landesanstalt und Bergakademie zu etatsmäßigen Bureau-
Berlin, soweit für sie eine besondere beamten der Ober-
technische oder wissenschaftliche Vor- bergamtsbezirke.
bildung nicht erfordert wird, 4
Telegraphisten und Telegraphengehilfen,
Hüttenvögte, Platzmeister und Visitatoren,
Wagemeister,
Salzausgeber, Matertalienabnehmer und
Materialienausgeber,
Steinanweiser,
Kohlenmesser und Wächter aller Art (mit
Ausschluß der auf den fiskalischen Salz-
bergwerken, Stein-- und Braunkohlen=
gruben erforderlichen Funktionäre dieser
ftert sowie der Salzverwieger, welche
sämtlich aus den wegen vorgerückten
Alters oder körperlicher Gebrechen zur
Bergarbeit nicht mehr tauglichen Berg-
leuten zu entnehmen sind),
Bademeister, soweit für sie eine besondere — —
technische Vorbildung nicht erfordert
wird.
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