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Bezeichnung
der
Eisenbahrn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze.
is zu welcher
Kilitär=
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
in welche die Bewerbungen
su richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
VIII. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.
1. Mecklenburgische Friedrich Wil-
helm-Eisenbahn.
2. Neubrandenburg - Friedländer
Eisenbahn.
Subaltern= und Unterbeamte.
Stationsvorsteher, Stations-
wärter, Zugführer, Güter-
bodenvorarbeiter, Güter-
boden= und Stationsar-
beiter, Weichensteller.
37 Jahre.
37
Direktion der Mecklenburgi-
schen Friedrich Wilhelm-
Eisenbahngesellschaft zu
Wesenberg.
Betriebsverwaltung der Neu-
brandenburg - Friedländer
Eisenbahn zu Berlin S.W.
(Großbeerenstraße Nr. 88).
IX. Grohherzogtum Oldenburg.
Eutin-Lübecker Eisenbahn.
Zugführer, Packmeister, Schaff-
ner, Schmierer, Weichenwär-
ter, Bahnwärter, Brücken-
wärter, Stationsverwalter,
Stationsassistenten, Sta-
tionsaufseher, Schreiber.
35 Jahre.
Direktion der Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft zu
Lübeck.
X. Derzogtum Braunschweig.
!1 Braunschweigische Landeseisen-
bahn.
Bureaudiätare, Kanzlisten,
Stationsassistenten, Tele-
graphisten, Bureauboten,
Portiers, Nachtwächter,
Bremser und Schumierer,
Schaffner, Rangierer und
Koppler, Magazin-und Ma-
terialienaufseher, Billett-
drucker, Bahnwärter,
Weichenwärter.
40 Jahre.
Direktion der Braunschwei-
gischen Landeseisenbahn-
gesellschaft zu Braun-
schweig.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatsdlenst in
dieser Beztehung,
insbesondere be-
züglich der Ermit-
telung der Militär-
anwärter bestehen-
den und noch zu
erlassenden Vor-
schriften in Au-
wendung zu brin-
gen (vergleiche Pu-
likandum vom
22. September
1882, Offizieller
Anzesger von 1882
Nr. 32 S. 199 und
Publikandum vom
17. September
1885, Offizieller
Anzeiger von 1885
Nr. 33 S. 179).
Wie zu 1.
Sämtliche Stellen
sind zu zwei
Dritteln den
Militäranwärtern
vorbekalten.
Die nach beendeter
Probedienstzeit in
nebenstehenden
unteren Stellen
ctatemäßig ange-
stellten Militär-
anwärter haben
bei genügender
Befähigung bzw.
nach Ablegung der
vorschriftsmäßi-
en Prüfung gleich
aben Civilanwär=
tern Anrecht zum
Aufrücken in hö-
here Dienststellen,
und zwar im
Büreaudienst:
als Registrator,
Betriebsf.kretär
usw., im Stati-
onsdienst: als
Stationsverwal-
ter, Stationsin-=
spektor, im Fahr-
dienst: als Zug-
führer und Pack-
meister.