Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahrn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze. 
is zu welcher 
Kilitär= 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
in welche die Bewerbungen 
su richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
VIII. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz. 
1. Mecklenburgische Friedrich Wil- 
helm-Eisenbahn. 
2. Neubrandenburg - Friedländer 
Eisenbahn. 
  
Subaltern= und Unterbeamte. 
Stationsvorsteher, Stations- 
wärter, Zugführer, Güter- 
bodenvorarbeiter, Güter- 
boden= und Stationsar- 
beiter, Weichensteller. 
  
37 Jahre. 
37 
  
Direktion der Mecklenburgi- 
schen Friedrich Wilhelm- 
Eisenbahngesellschaft zu 
Wesenberg. 
Betriebsverwaltung der Neu- 
brandenburg - Friedländer 
Eisenbahn zu Berlin S.W. 
(Großbeerenstraße Nr. 88). 
IX. Grohherzogtum Oldenburg. 
Eutin-Lübecker Eisenbahn. 
Zugführer, Packmeister, Schaff- 
ner, Schmierer, Weichenwär- 
ter, Bahnwärter, Brücken- 
wärter, Stationsverwalter, 
Stationsassistenten, Sta- 
tionsaufseher, Schreiber. 
35 Jahre. 
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft zu 
Lübeck. 
X. Derzogtum Braunschweig. 
!1 Braunschweigische Landeseisen- 
bahn. 
  
Bureaudiätare, Kanzlisten, 
Stationsassistenten, Tele- 
graphisten, Bureauboten, 
Portiers, Nachtwächter, 
Bremser und Schumierer, 
Schaffner, Rangierer und 
Koppler, Magazin-und Ma- 
terialienaufseher, Billett- 
drucker, Bahnwärter, 
Weichenwärter. 
  
40 Jahre. 
  
Direktion der Braunschwei- 
gischen Landeseisenbahn- 
gesellschaft zu Braun- 
schweig. 
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdlenst in 
dieser Beztehung, 
insbesondere be- 
züglich der Ermit- 
telung der Militär- 
anwärter bestehen- 
den und noch zu 
erlassenden Vor- 
schriften in Au- 
wendung zu brin- 
gen (vergleiche Pu- 
likandum vom 
22. September 
1882, Offizieller 
Anzesger von 1882 
Nr. 32 S. 199 und 
Publikandum vom 
17. September 
1885, Offizieller 
Anzeiger von 1885 
Nr. 33 S. 179). 
Wie zu 1. 
Sämtliche Stellen 
sind zu zwei 
Dritteln den 
Militäranwärtern 
vorbekalten. 
Die nach beendeter 
Probedienstzeit in 
nebenstehenden 
unteren Stellen 
ctatemäßig ange- 
stellten Militär- 
anwärter haben 
bei genügender 
Befähigung bzw. 
nach Ablegung der 
vorschriftsmäßi- 
en Prüfung gleich 
aben Civilanwär= 
tern Anrecht zum 
Aufrücken in hö- 
here Dienststellen, 
und zwar im 
Büreaudienst: 
als Registrator, 
Betriebsf.kretär 
usw., im Stati- 
onsdienst: als 
Stationsverwal- 
ter, Stationsin-= 
spektor, im Fahr- 
dienst: als Zug- 
führer und Pack- 
meister.
	        
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