Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Altersgrenze., Bezeichnung der Behörde, 
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Bezeichnung Bezeichnung is n el7her koche 9 sdsre 
der der Stellen, welche vorzugs- .. Z - 
« « » » anwärter in den VakanzanmeldungenBemerkungen 
weise mit Militäranwärtern berücksichtigt andere Anstellungsbehörden 
Eisenbayhn. al 
zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
2. Mühlhausen-Ebelebener Eisen.]Wie zu 1. 40 Jahre. Vorstand der Eisenbahngesell-Wie zu 1. 
bahn (für die sachsen-coburg schaft Mühlhausen-Ebeleben 
und gothaische Strecke). zu Mühlhausen i. Thür. 
3. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn (fürExpeditionsdiätar, Schaffner,35 Betriebsverwaltung Thürin- 
die sachsen-coburg und gothaische 
Strecke). zolhaisch 
. Deffau-Wörlitzer Eisenbahn. 
. Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn. 
. Nauendorf-Gerlebogker Eisenbahn 
(für die anhaltische Strecke). 
  
  
Weichensteller, Bahnwärter. 
  
  
XIV. Herzogtum Anhalt. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
  
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
Eine Allters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
40 Jahre. 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
Betriebsverwaltung der 
Dessau-Wörlitzer Eisen- 
bahn zu Dessau. 
Vorstand der Gernrode Harz- 
geroder Eisenbahngesell- 
schaft zu Ballenstedt. 
Direktion der Nauendorf- 
Gerlebogker Eisenbahnge- 
sellschaft zu Berlin. 
  
XV. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 
. Arnstadt-Ichtershausener Eisen- 
bahn. 
Greußen-Ebeleben-Keula. 
Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn. 
. Ilmenau-Großbreitenbacher 
Eisenbahn. 
. Mühlhausen - Ebelebener Eisen. 
bahn (für die schwarzburg-sonders- 
hausensche Strecke). 
  
Weichensteller, 
Bahnwärter. 
Schaffner, 
Subaltern- und Unterbeamte. 
Weichensteller, Schaffner. 
Stationsdiätar, 
steller, Schaffner. 
Subaltern- und Unterbeamte. 
Weichen- 
  
40 Jahre. 
40 
40 
40 ôJ 
40 
  
Betriebsverwaltung Thürin- 
zHgischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
  
Vorstand der Eisenbahngesell- 
schaft Mühlhausen-Ebeleben 
zu Mühlhausen i. Thür. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatödienst be- 
stehenden oder noch 
u erlassenden Be- 
stimmungen sinn- 
bemäß zur Anwen- 
ung zu bringen. 
Bei der Besetzung 
sind bis zum Er- 
lasse reichsgesetz- 
licher Bestimmun- 
en die für den 
taatödienst be- 
stehenden oder 
noch zu erlassenden 
Vorschriften sinn- 
gemä# zur Anwen- 
ung zu bringen 
Wie zu 1. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn“ 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Wie zu 1. 
87°“
	        
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