Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Ich habe den Angeschuldigten zu der angegebenen Zeit, wo er die Wache hatte, an Deck 
schlafend angetroffen und ihn erst durch mehrmaliges Rütteln am Arme aufwecken können. Ob er be- 
trunken gewesen ist, kann ich nicht mit Bestimmtheit behaupten. Der Angeschuldigte ist aber schon 
öfter wegen Trunkenheit und Nachlässigkeit im Wachtdienste disziplinarisch bestraft worden. 
3. Zeuge K. 
Ich heiße Anton Friedrich R. . . „ bin aus Wolgast, 27 Jahre alt, Matrose des deutschen 
Schiffes Sophie. 
Am Abend des 1. Mai habe ich die Wache mit dem Angeschuldigten gehabt und noch um 
9 Uhr mit ihm gesprochen. Später habe ich aber, da ich durch meinen Dienst in Anspruch genommen 
war, nicht weiter auf ihn geachtet. 
Aus der von dem Kapitän vorgelegten, von dem Seemannsamt in Danzig unterm 1. April d. J 
ausgestellten Musterrolle wurde festgestellt, daß der Angeschuldigte als Jungmann für die Reise nach 
A-uUng zurück gegen eine Heuer von monatlich 40 Mark angemustert ist. 
Die Einsicht des von dem Kapitän gleichfalls mitgebrachten Schiffs-Tagebuchs ergab, daß der 
Vorfall so, wie er vom Kapitän dargestellt wird, in das Tagebuch eingetragen und dem Angeschuldigten 
von dem Inhalte der Eintragung unter ausdrücklicher Hinweisung auf die Strafandrohung des §. 96 
der Seemannsordnung Mitteilung gemacht worden ist, ferner daß der Angeschuldigte bereits am 20. 
und 24. April Disziplinarstrafen wegen Nachlässigkeit im Wachtdienst erlitten hat. 
Dem Angeschuldigten wurde alsdann das Wort zu seinen Ausführungen und Anträgen erteilt. 
Er beantragte milde Bestrafung. 
Vorgelesen. Genehmigt. Unterschrieben. 
Unterschrift des Angeschuldigten 
und der Zeugen. 
Es wurde hierauf der Bescheid durch Verlesung des entscheidenden Teiles und durch mündliche 
Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Gründe dahin verkündet: 
Der Angeschuldigte wird wegen gröblicher Verletzung seiner Dienstpflichten mit einer 
Geldstrafe von fünfzehn Mark bestraft, an deren Stelle, falls sie nicht beigetrieben 
werden kann, eine Haftstrafe von einem Tage tritt. Auch werden dem Angeschuldigten 
die baren Auslagen des Verfahrens von fünfzig Pfennig auferlegt. 
Das Seemannsamt. 
Kaiserliches Konsulat. 
(Unterschrift des Konsuls.) 
Wird ohne vorgängigen Einleitungsbeschluß in die Verhandlung eingetreten, so ist der Eingang 
des Protokolls etwa folgendermaßen zu fassen: 
Verhandelt usw. 
Vor dem unterzeichneten Seemannsamt erschien heute der Kapitän Johann P. aus Neu- 
fahrwasser, Führer des im hiesigen Hafen ankernden deutschen Schiffes Sophie, und erklärte: 
Ich beantrage die Bestrafung des Jungmanns Peterds wegen gröblicher Verletzung 
seiner Dienstpflichten. Am 2. rK- M. meldete mir der Steuermann 0. ufw. 
Der Jungmann Peter W. der mit zur Stelle war, wurde darauf über seine persön- 
lichen Verhältnisse vernommen und befragl, ob er etwas auf die anschuldigung erwidern wolle. Er 
erklärte: usw. 
Es wurden hierauf 
1. der Steuermann Ernst Wilhelm 0 
2. der Matrose Anton Friedrich k. 
einzeln herbeigerufen und als Zeugen, wie folgt, vernommen: 
1. Zeuge 0 usw. 
  
90“
	        
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