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Centralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
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XXXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. September 1903. 6 X 40.
s . «·— ., Behörden (Kassen), an welche ein Ersuchen um Ein—
Juhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vor ziehung von Gerichtskosten zu richten ist 6526
nahme von Civilstandsakten; — Exequaturerteilung 4. Medizinal= und Veterinärwesen: Bekanntmachung, be-
- .. Seite 625 treffend Denaturierung nicht zum Genusse für Menschen
2. Militärwesen: Berichtigung der Bekanntmachung vom bestimmten Fleisshe 626
21. August 19083 626 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
3. Justizwesen: Anderung des Verzeichnisses derjenigen Reichsgebte 627
1. Koufulatwesen.
Dem Kaiserlichen Konsul Eiswaldt in Canton ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit
Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und
Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Kobe beauftragten Dolmetscher
Müller ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats
und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen
von Odieichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu
eurkunden.
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Dem Vize= und Deputykonsul der Vereinigten Staaten von Amerika H. Hall Hall in Hannovber ist
namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
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