Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Für prämiierten Zucker aus Ländern, für welche die Kommission den Betrag der Prämie bis 
zum 1. September 1903 noch nicht festgestellt hat, sollen bis zur endgültigen Festsetzung die in den 
Vereinigten Staaten von Amerika bestehenden Ausgleichszölle Anwendung finden. In den Vereinigten 
Staaten sind — außer für Zucker aus Dänemark und den Vertragsländern — folgende Zollzuschläge 
festgesetzt: 
  
  
  
  
  
. . . .. Der festgesetzte 
An Ausgleichszoll ist festgesetzt: l 3 
beträgt in 
ür Zucker in nachstehender Art der Betra Reichswährung 
bei der Einfuhr aus für 3 A½ g für 100 kg 
und Menge von „ 
Argentinien 1 kgZuker aller Art (mit Aus- 
nahme des ohne Vergütung -—.- 
der Inlandssteuer ausgeführ- 
ten Zuckers) 10 Centavos 16,50 
Rußland 1 Pud Zucker von wenigstens 99° O,50 Rubel 6,51 
1 - 88° 0,44 — 5,73 
1 = = weniger als 88 np-l- 4% 
  
  
  
Berlin, den 4. September 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rauschning. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 1
	        
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