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3. V ersicherungswesen. 13
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gekanntmachung.
betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch die aun
behörde. —
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Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 4. Oktober 1905 bestimme ich auf Grund des
§ 3 Abs. 2 des Versicherungs- Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen,
daß bis auf weiteres
1. die Totengilde in Högsdorf, Kreis Plön, « !-
2. die Sterbekasse „Der treue Beistand von 1866“ mit dem Sitze in Altona und
3. die Ruhegehaltskasse der Elblotsen mit dem Sitze in Oevelgönne,
obgleich diese Versicherungsunternehmungen ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Sönigereih
Preußen hinaus erstrecken, durch die Königlich Preußische Landesbehörde beaufsichtigt werden.
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Berlin, den 11. November 1905. — *
Der Reichskanzler. .
Im Auftrage: Caspar.
4. Polizeiwesen.
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Auswetsung von Ausländern aus dem Reichs gebiete E—
* Rame und Stand Aller und Heimat . Behörde, welche die Daum
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der Ausgewiesenen. er Bestrafung beschlossen hat. beschluses.
1. 2. l Z. 4. b. 6.
a) Auf Grund des § 284 des Strafgesetzbuchs.
1.] Silvioni Bellazzo, geboren am 2. März 1879 zu Zelerba,gewerbsmähiges Königlich Preußischer 3. November
Arbeiter, Provinz Verona, Italien, italtenischer Glücksspiel und Be-Regierungspräsident zu d. J.
Staatsangehöriger, trug, Wiesbaden,
2. Emilio Bottega, geboren am 3. Juli 1882 zu Pieve di/desgleichen, derselbe, desgleichen.
Arbeiter, Soligo, Provinz Treviso, Italien,
italtenischer Staatsangehöriger,
3.Arturio Perazollo,geboren am 19. Februar 1884 zu Mon-desgleichen, derselbe, desgleichen.
Arbeiter, celico, Provinz Padua, Italien,
italienischer Staatsangehöriger, I
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
4.| Emil Albert Iimann,geboren am 5. September 1879 zulLandstreichen und Kaiserlicher Bezirksprä-6. November
Zuschläger, Colmar, Elsaß, nicht deusscher Staats-Betteln, sident zu Straßburg, d. J
angehöriger, früherer französischer
Fremdenlegionär, 1
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