Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen,
Berlin, Freitag, den 10. Februar 1905. Nr 6.
Inhalt: 1. Handels- und Gewerbewesen: Bekanntmachung, 4. Versicherungswesen: Bekanntmachung, betreffend die
2. betreffend die Prüfungsordnung für Apotheker Seite 25 Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen
Konsulatwesen: Exequaturerteilungen 25 durch Landesbehörden 28
3 Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Januar 1902. 26 Reichsgebiete 29
1. Handels- und Gewerbewesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Prüfungsordnung für Apotheker.
Auf Grund der Bestimmungen im § 29 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich hat
der Bundesrat beschlossen:
Der Reichskanzler wird ermächtigt, von der Vorschrift im § 17 Abs. 4 Ziffer 1 der
Prüfungsordnung für Apotheker vom 18. Mai 1904 (Zentralblatt S. 150) in Überein-
stimmung mit der zuständigen Landes-Zentralbehörde zugunsten solcher Apothekergehilfen,
die vor dem 1. Juli 1904 in einer ausländischen Apotheke als Gehilfen eingetreten sind,
Ausnahmen zuzulassen.
Berlin, den 6. Februar 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Jonquières.
2. Konsulatwesen.
Dem Königlich Spanischen Honorar-Vizekonsul David Richard Schneider in Memel ist namens des
Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Chilenischen Konsul Wilhelm Hansen in Lübeck ist namens des Reichs das Exequatur erteilt
worden.
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