Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
    
Reichsamte des Innern. 
  
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen, 
  
                 
  
  
  
  
Berlin, Freitag, den 10. Februar 1905. V6. 
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbewesen: Bekanntmachung, 4. Versicherungswesen: Bekanntmachung, betreffend die 
2 betreffend die Prüfungsordnung für Apotheker Seite 25 Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen 
Konsulatwesen: Exequaturerteilungen 25 durch Landesbehördnn 28 
7 Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Januar 10002. 26 Reichsgebiete.... ... 29 
  
— 
1. Handels= und Gewerbewesen. 
  
DVekanntmachung, 
betreffend die Prüfungsordnung für Apotheker. 
  
Auf Grund der Bestimmungen im § 29 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich hat 
der Bundesrat beschlossen: 
Der Reichskanzler wird ermächtigt, von der Vorschrift im § 17 Abs. 4 Ziffer 1 der 
Prüfungsordnung für Apotheker vom 18. Mai 1904 (Zentralblatt S. 150) in ÜUberein- 
stimmung mit der zuständigen Landes-Zentralbehörde zugunsten solcher Apothekergehilfen, 
die vor dem 1. Juli 1904 in einer ausländischen Apotheke als Gehilfen eingetreten sind, 
Ausnahmen zuzulassen. 
Berlin, den 6. Februar 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Jonquières. 
  
2. Kon fsulatwesen. 
Dem Königlich Spanischen Honorar-Vizekonsul David Richard Schneider in Memel ist namens des 
Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
  
Dem Chilenischen Konsul Wilhelm Hansen in Lübeck ist namens des Reichs das Exequatur erteilt 
worden. 
  
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