Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

3. Zoll- und Stenerwesen. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 1905 beschlossen: 
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Die obersten Landesfinanzbehörden werden ermächtigt, unter Anordnung der erforder 
lichen Maßnahmen zur Wahrung der Identität zu gestatten, daß ausländische und gegen 
Einfuhrschein niedergelegte Malzgerste zwecks Herstellung von Darrmalz und demnächstiger 
Ausfuhr des Malzes im Wege des Veredelungsverkehrs zollfrei eingeführt werden darf. 
Dem Darrmalze wird das ohne Zusatz fremder Stoffe hergestellte Farb= und Karamelmalz 
gleich geachtet. 
Für die Umrechnung des ausgeführten Malzes auf Gerste und bezüglich der an die 
Beschaffenheit des Malzes zu stellenden Anforderungen kommen die für die Erteilung von 
Einfuhrscheinen gegebenen Vorschriften zur Anwendung. 
Berlin, den 17. Jamar 1006. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: RKühn. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 1900 beschlossen, daß auf den Elbinseln 
Neuhof und Wilhelmsburg gemischte Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschlus, für Bau und Nutz- 
hol gemäß § 17 des Holzlagerregulativs vom 11. November 1897 zugelassen werden dürfen. 
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes- 
rats für goll= und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen 
Steuerinspektors Lorenz der Königlich Preußische Steuerinspektor Keil zu Cöln dem Kaiserlichen 
Hauptzollamte zu Schirmeck sowie den Kaiserlichen Hauptsteuerämtern zu Hagenau, Schlettstadt und 
Straßburg i. E. vom 1. Jannar 1906 ab als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitze zu Straßburg i. E. 
beigeordnet worden. 
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats 
für goll= und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen 
Steuerinspektors Krüger der Königlich Preußische Steuerinspektor Cordes in Breslau den Königlich 
Sächsischen Hauptzollämtern zu Annaberg i. Erzgeb., Chemnitz, Eibenstock, Plauen i. V. und Zwickan 
vom 1. Jannar 1906 ab als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Chemnitz beigeordnet worden. 
 
	        
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