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2. Bestimmung des Entflammungspunkts von 50 ° C. mittels des Abelschen Petrolenmprobers.
Zur Untersuchung dient der durch die Kaiserliche Verordnung vom 24. Februar 1882
(Reichs-Gesetzbl. S. 40.) für die Untersuchung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit (Feuer-
efährlichkeit) vorgeschriebene Abelsche Petroleumprober. Der Apparat muß amtlich beglaubigt
sein, und, abweichend von den Ausführungsbestimmungen zu der Kaiserlichen Verordnung, muß
das Thermometer, welches die Wärme des Oles angibt, bis mindestens 70°% C., das Thermometer
für das Wasserbad bis mindestens 100° C. reichen.
Die Ausführung des Versuchs erfolgt im allgemeinen nach der gleichen
Methode wie bei Prüfung des Petroleums auf 21° C. Entflammungspunkt, worüber die den
Apparaten beigegebene Ge rauchsanweisung die nötigen Angaben enthält. Bei der Prüfung der
Ole auf den Entflammungspunkt von 50°. hat man das Wasser auf 857C. zu erhitzen und auf
dieser Wärme während der Dauer des Versuchs zu erhalten.
Wenn der gefundene Entflammungspunkt sehr nahe der Grenze von 50° C. liegt, muß
der beobachtete Entflammungspunkt auf den Normalbarometerstand von 760 mm zurückgeführt
werden. Dies erfolgt in gleicher Weise wie bei der gewöhnlichen Entflammungspunktbestimmung,
jedoch unter Benutzung der folgenden Umrechnungstafel:
Fafel zur Amrechnung des heobachleten Entslammungspunkts auf den dem normalen
Barometerstand entsprechenden Entslammungspunkt.
Barometerstand in Millimeter.
685| 600/ 695 700/ 705/ 710 715/720| 725/730/735/740/ 745/750/755) 260 765770|/775/780 785
–.... — — — — —
Entflammungspunkt nach Graden des hundertteiligen Thermometers.
l
45,4.45,645,745,946,146,346,4«46,646,847,o47,1 47,3,47,5 47,747,848,0 l48,2«48,4 48,5I48,7 48,
45,0 46, 46, 46,, 46, 46,6 46,0 47,,47,3 47, 47,6/47,, 48,8, 48 48, (48, 48,, 49, 49,9
46, 46% 46 , 46, 47, 47 47% 47% 4„ 4. 4 S 49% 49 49 4 449 %
46,) 47, 47, 47, 4 47, 47, 48,4 48, 48 48/8 49/ 49, 49,,49,5 49, 49, 50,0 50,o50
471 47,,47, 47,0 48, 48,348, 48,648,8 40,, 49,49, 49, 49 S0 50,2 50, 0, 50,7 50,
47,9 48,1 48, 48, 48,8 48,9 49,1 49,3 49,5 49,6 49,8 50,050,2 50 50 50,750,91,05I, 51
48, 48/ 48. 43 49, 49 49% 49%% 4% 50, 50 , 5 50 S 1, 1 5L 51
48,0 4949, 49, 49% 49,, 49, 50,1500, 0, 5 1,051, 51, 45½ 52,0°52,252,
49,4 49,6 40,49,0 50, 50 50,,50, 51,0 51, U5 0, , „51, D„ 5% 52,5 52,752,
- s
Hat man also z. B. einen Entflammungspunkt von 49,5° C. bei einem Barometerstande
von 735 mm beobachtet, so ergibt sich aus der Tafel der maßgebende Entflammungspunkt zu
50,5% C. Hinsichtlich der Berechnung der Mittelzahl und Abrundung der erhaltenen Gradzahlen
gelten dieselben Regeln wie bei der amtlichen Petroleumuntersuchung.
3. Bestimmung des Paraffingehalts im Rohpetroleum.
Für die Bestimmung des Paraffins in Rohpetroleum wird in der Hauptsache die von
Holde ausgearbeitete Methode angewendet, jedoch mit folgender Abänderung: 100 2 des zu unter-
suchenden Rohpetroleums werden in eine gewöhnliche tubulierte Glasretorte gebracht und davon
alle bis 300° C. (Thermometer im Dampf) übergehenden Teile rasch abdestilliert. Man legt eine
neue gewogene Vorlage (ohne Kühler) vor, treibt sämtliche Ole bis zur vollständigen Verkokung
des Rückstandes ohne Thermometer über und bestimmt durch Wiederwägung der Vorlage das
Gesamtgewicht des überdestillierten schweren Oles. Alsdann erfolgt in diesem die Bestimmung des
Paraffins nach der von Holde (siehe DDr. D. Holde „Die Untersuchung der Schmiermittel“,
Berlin bei Julius Springer 1897, S. 182) beschriebenen Weise, nur hat man dabei das Ol in
Gramm abzuwägen und nicht in Kubikzentimeter abzumessen. Aus dem Paraffingehalte des
Schweröldestillats wird durch Umrechnung der Paraffingehalt in den 100 g des zur Untersuchung
verwendeten Rohpetroleums erhalten.
Enthält das untersuchte Ol mehr als 8 Gewichtsteile Paraffin in 100, so ist es nicht als
Rohöl, sondern als Schmieröl zu bezeichnen.