Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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dem Steueramt l in Artern im Hauptamtsbezirke Langensalza die Befugnis zur Erledigung 
von Begleitscheinen 1 über Retourwaren, die für Maschinenfabriken zu Artern eingehen, sowie zur 
Erledigung und Ausfertigung von Begleitscheinen I über Maschinen, Maschinenteile und Metallwaren, 
die im Veredelungsverkehre für die bezeichneten Fabriken eingehen oder von ihnen wieder in das 
Ausland zurückgesendet werden, 
dem Steueramt 1 in Cöpenick im Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde die Befugnis 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Ole und Fette, die von der Chemischen Fabrik 
Dr. Alexander & Posnansky in Cöpenick zur Herstellung von Olkautschuk im Veredelungsverkehre be- 
zogen werden. 
Im Königreiche Bayern. 
In Mayerhöfen im Bezirke des Hauptzollamts zu Lindau ist eine Ubergangsstelle mit der 
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier errichtet worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Die Steuerrezeptur Kohren im Bezirke des Hauptzollamts Leipzig II wird am 1. Juli 1906 
eingezogen werden. 
Es ist erteilt worden 
dem Steueramte Waldheim im Bezirke des Hauptzollamts zu Grimma die Befugnis zur 
Abfertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß mit Zollbegleitschein I1 eingehenden unbearbeiteten 
Tabakblättern, 
dem Untersteueramte Schneeberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Zwickau die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter, 
dem Steueramt Oschatz im Bezirke des Hauptzollamts zu Meißen die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über die für die Wollwarenfabrik von Ernst Franke in Oschatz eingehenden 
Sendungen gefärbten aufgeschnittenen Sammets aus Baumwollengespinsten, Flor aus der Kette ge- 
bildet, der Tarifnummer 448. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. Mai d. J. beschlossen: 
1. In der Anlage A zur Schiffbau-Zollordnung ist im Abschnitte VII unter dem Boots- 
mannsgute zwischen „Scheiben“ und „Schläuche“ einzufügen: 
„Scherbretter“". 
2. In der Anlage C daselbst ist die Ziffer 8 der Bezeichnung der Rohstoffe und Halberzeug- 
nisse wie folgt zu fassen: 
„8. Wandbekleidungsstoffe“. 
Berlin, den 29. Mai 1906. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
  
85“
	        
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