Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Muster 20. 
(Ausf. Best. 8 75.) 
  
Bundesstaat: 
Verwaltungsbezirk (für Preußen): Hauptamtsbezirk: 
Einsendungsfrist 1. August. 
Braustoffverbrauch, Bier= und Essigerzeugung 
sowie Steuerzahlung der einzelnen Brauereiarken 
im Rechnungsjahr 19 
Anleitung. 
1. Die von den Hauptämtern aufzustellende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtsbezirk, die von der 
Direktivbehörde aufzustellende den ganzen Direktiobezirk (Bundesstaat) zu umfassen. 
2. Die Ziffern 1 bis 4 der Anleitung auf Muster 19 finden entsprechende Anwendung. 
3. In Spalte 16 sind die Beträge einzutragen, die für alles aus den in Spalte 1 und 2 nachgewiesenen 
Brauereien stammende und ausgeführte Bier vergütet worden sind, also einschließlich der an Nicht- 
brauer des eigenen oder eines anderen Bezirkes gezahlten Vergütungen. Die Beträge sind den „end- 
gültigen Berechnungen der Brausteuervergütungen (5 18 der Brausteuer-Vergütungsordnung)“ zu 
entnehmen. 
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