Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Direktivbezirk: Muster F. 
Steuerhebestelle: (Braust. Vergütungsordn. § 17.) 
Nachweisung 
der 
mit dem Anspruch auf Brausteuervergütung aus dem Bezirke des 
amts zu versandten und im 
Vierteljahre des Rechnungsjahrs 19 
ausgeführten Biermengen nebst Berechnung der nach den vorläufigen Ver- 
gütungssätzen zu gewährenden Brausteuervergütungen. 
  
Anleitung. 
1. Alle Ausfuhrsendungen derselben Biersorte und desselben Versenders sind unter einer Nummer in die 
Nachweisung einzutragen. 
2. Die Nachweisung ist sofort nach Ablauf des Vierteljahrs aufzuftellen und mit sämtlichen im Laufe 
des Vierteljahrs erledigten Ausfuhranmeldungen (Spalte 10) belegt dem Hauptamte spätestens bis 
zum 10/cr Tage des ersten Monats des folgenden Vierteljahrs einzureichen.
	        
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