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Drucksache Nr. Xa.
Ordnung der Gewerbearten
mit Beziehung auf die Ordnung der Berufsarten.)
Die Gewerbeabteilungen sind mit großen lateinischen Buchstaben, die Gewerbegruppen mit römischen Ziffern, die Gewerbe-
klassen mit kleinen lateinischen Buchstaben, die Gewerbearten mit arabischen Ziffern bezeichnet.
A. Gärtnerei, Tierzucht und Fischerei.
I. Kunst= und Handelsgärtnerei, einschließlich der damit verbundenen Blumen-
und Kranzbinderei, Baumschulen ..
II. Tierzucht (ohne die Zucht landwiris haftliher Rublierd und disderei
IIa) Tierzucht . ..
IIb) Fischerei.
1. Fischerei auf offener See und an den Küsten
2. Fischerei in Binnengewässern.
B. Industrie, einschließlich Gergban und Zaugewerbe.
III. Bergbau, Hütten= und Salinenwesen, Torfgräberei.
IIIa) Erzgewinnung, auch Aufbereitung von Erzen.
1. Bergwerke und Gruben auf Erze, ausgenommen Eisenerze
2. Eisenerzbergwerke und -gruben . ..
IIIb) Hüttenbetrieb, auch Frisch= und Streckwerke.
1. Silber-, Blei-, Kupfer-, Zink= und Zinnhüten
2. Nickel-, Kobalt- Antimon-, Wismut= und Arsenikhütten
. Herstellung von Eisen und“ Stahl, auch Walz- und vammerwerte Groß-
Eisen= und Stahlindustrie) .
Illc) Salzgewinnung, einschl. Solegewinnung
1. Salzbergwerke . .
2. Salinen
FIIId) Gewinnung von Stein= und Braunkohlen, Brileisabrilation, Kofks.
1. Steinkohlenbergwerke
2. Verkokungsanstalten
3. Braunkohlenbergwerke
4. Steinkohlenbrikettfabrikation
5. Braunkohlenbrikettfabrikation .
Tllle)GewinnungvonGrophItAfphalt Erdöl und Vernstein.
1. Gewinnung von Graphit, Asphalt
2. Erdölgewinnung
3. Gewinnung von Bernstein .
IIII) Torfgräberei und Torfbereitung
IV. Industrie der Steine und Erden.
IVa) Steine.
1. Marmorbrüche, Marmorsägerei und -schleiferei .
2. Schieferbrüche und Verfertigung von groben Schieferwaren .
3. Andere Steinbrüche (ausgenommen Kalkbrüche)
4. Steinmetzen, Steinhauer und Verfertigung von groben Steinwaren
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J
Berufs-
Abt.] Art
A 2
A 3
A 5
A 6
B 1
B 2
B 3
B 4
5
6
B 8.
½
*) Die Nummern von Berufsarten, welche an mehreren Stellen des Verzeichnifses vorkommen, sind mit einem
Stern (7) versehen. Gewerbeklassen und zarten, welche eine Anderung erfahren haben, sind durch ein Kreuz (7) bezeichnet.
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