Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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4. Zoll= und Steunuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
  
Königreich Preußen. 
In Berlin ist ein Hauptsteueramt mit der Bezeichnung „Hauptsteueramt für die Stempelsteuer 
in Berlin“ errichtet worden. 
Die Steuerämter I zu Charlottenburg und Rixdorf sind aufgehoben worden. 
In Charlottenburg und in Rixdorf sind zwei neue Hauptsteuerämter mit der Bezeichnung 
„Hauptsteueramt in Charlottenburg“" und „Hauptsteueramt in Rixdorf“ errichtet worden. 
Vom Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde ist der Bezirk des Steueramts 1 zu Cöpenick 
abgezweigt und dem Bezirke des Hauptsteueramts zu Rixdorf zugeteilt worden. 
Dem Hauptsteueramte für ausländische Gegenstände in Berlin sind fortan unterstellt: 
1. der Packhof mit sämtlichen darin belegenen Abfertigungsstellen, 2. die Zollabfertigungs- 
stelle am Lehrter Bahnhofe (Hamburger Zollschuppen), 3. die Zollabfertigungsstelle auf dem Bahnhofe 
Friedrichstraße, 4. die Postzollabfertigungsstelle III in der Packhofszufahrtstraße. 
Dem Hauoptsteueramte für inländische Gegenstände in Berlin sind fortan unterstellt: 
die Branntweinabfertigungsstelle (JI) in der Mühlenstraße Nr. 67 und die Branntweinabferti- 
gungsstelle (H) im Branntwein-Privatlager der Allgemeinen Berliner Omnibus-Gesellschaft in Berlin, 
Cöpenickerstraße Nr. 24/25. 
Dem Hauptsteueramt in Charlottenburg sind unterstellt: 
1. das Steueramt 1 in Pankow, 2. die Zollabfertigungsstelle am Anhalter Bahnhof in Berlin, 
3. die Postzollabfertigungsstelle IV in Berlin, 4. die Zollabfertigungsstelle im Petroleumlager in 
Plötzensee, 5. die Branntweinabfertigungsstelle (XC) in der Ostdeutschen Spritfabrik in Reinickendorf, 
Provinzstraße Nr. 40/41. 
Dem Hauptsteueramt in Rixdorf sind unterstellt: 
1. das Steueramt I in Cöpenick, 2. die Zollabfertigungsstelle am Schlesischen Bahnhof in 
Berlin, 3. die Postzollabfertigungsstelle 1 in Berlin, Alexandrinenstraße Nr. 93/94, 4. die Postzoll- 
abfertigungsstelle II in Berlin, Klosterstraße Nr. 76, 5. die Zollabfertigungsstelle in der Berliner Velvet- 
fabrik in Berlin, Cöpenickerstraße 18/20, 6. die Zollabfertigungsstelle im Petroleumlager zu Nobelshof 
bei Rummelsburg, 7. die Branntweinabfertigungsstelle (E) bei der Bank für Sprit= und Produkten- 
handel in Lichtenberg, Herzbergstraße Nr. 43/45, 8. die Branntweinabfertigungsstelle (F) in Lichten- 
berg, Herzbergstraße Nr. 35, 9. die Branntweinabfertigungsstelle in Adlershof. 
Das Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände in Berlin behält seine bisherigen 
Befugnisse. Ebenso das Hauptsteueramt für inländische Gegenstände in Berlin für die Ab- 
gabenzweige, deren Kontrolle ihm verblieben ist. 
Auf das Hauptsteueramt für die Stempelsteuer in Berlin gehen auf dem Gebiete der 
Stempel= und Erbschaftssteuer die Befugnisse des bisherigen Hauptsteueramts für inländische Gegen- 
stände in Berlin über, insbesondere folgende Sonderbefugnisse: 
1. de Fetenererhebung und Abstempelung von Spielkarten, die im Bundesgebiete ge- 
ertigt sind; 
2. die Abgabenerhebung und Abstempelung nach Maßgabe des Reichsstempelgesetzes von: 
à) Aktien, Renten, Schuldverschreibungen (Tarif Nr. 13, 1b, 2 und 3), 
b) stempelfreien Aktien (Befreiung zu Tarif Nr. 1), 
Jc) Kuxscheinen (Tarif Nr. 1c), 
d) Genußscheinen (Anmerkung zu Tarif Nr. 1 und 2), 
Lotterielosen (Tarif Nr. 5), 
f) Personenfahrkarten (Tarif Nr. 7), 
8) Aktien der Osterreichischen Südbahngesellschaft mit dem Kontrollstempel; 
3. die Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge der in Tarifstelle 8à des Reichs- 
stempelgesetzes erwähnten Art; 
4. die Abfertigung von Ubergangsscheinen über ungestempelte Spielkarten.
	        
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