Object: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Reichsamt des Innern. 
  
  
Zu berziohen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zum Tahrospreise von 8. M. 
  
            
  
  
  
XLIV. J Berlin, Freitag, den 3. März 1916. Nr. 9. 
Inhalt: Handels- und Gewerbewesen: Ergänzung 
der Bekanntmachung wegen Anderung der Ausführungs- Abänderung der Ausfü aiuhngeriom men zu der 
bestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Ein- Bekanntmachung, betreffen Einschränkung der Trim 
und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder branntweinerzeugung .-. ..·.... 
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Handels= und Gewerbewesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom 15. November 1915 (Zentralblatt für 
das Deutsche Reich S. 463) wegen Anderung der Ausführungsbestimmungen zu der 
Bekanntmachung, betreffend Ein= und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder, 
vom 12. Februar 1915 Geichs- Gesetzbl. S. 93/94). 
Die nach § 2 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 15. November 1915 (Zentralblatt für das 
Deutsche Reich S. 168) erforderliche Bescheinigung des deutschen Konsuls wird für das Gebiet der 
Etappen-Inspektion der 4. Armee (Teile von Ost= und Westflandern) von der Etappen-Inspektion, 
Abteilung Wirtschaftsausschuß, erteilt.) 
Berlin, den 29. Februar 1916. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Müller. 
*) Die Grenzen des Gebiets des Generalgouvernements Belgien gegen das Etappengebiet sind aus der 
Gekanntmachung des Generalgouverneurs vom 19. Dezember 1915 (Gesetz= und Verordnungsblatt für die okkupierten 
Gebiete Belgiens 1915 S. 1436) ersichtlich. 
  
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