Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen außerhalb des Postverkehrs, 
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, 
Abfertigung von mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehendem Bier, Brannt— 
wein, Tabak und von Gegenständen, die nicht unter stehender Kontrolle eingesalzen sind, 
Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge (Tarifnummer Sa des Reichsstempel— 
gesetzes vom 3. Juni 1906), · » 
sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung, 
sämtliche Befugnisse im Ubergangsabgabenverkehr ohne Einschränkung. 
Dem Steueramt I Biebrich sind folgende Befugnisse beigelegt worden: 
Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, Branntwein= und Salzbegleitscheinen I und II, 
von Tabakversendungsscheinen I und II und von Schaumweinbegleitscheinen, 
2. Erledigung von Zuckerbegleitscheinen II und von Zigarettenbegleitscheinen, 
3. Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, 
4. Abfertigung von mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehendem Bier, Brannt- 
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wein, Tabak und von Gegenständen, die nicht unter stehender Kontrolle eingesalzen sind, 
Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge (Tarifnummer 8ades Reichsstempel- 
gesetzes vom 3. Juni 1906), 
sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung, 
7. sämtliche Befugnisse im Ubergangsabgabenverkehr ohne Einschränkung. 
Die den bisherigen Amtsstellen in Biebrich und Wiesbaden beigelegten sonstigen, vorstehend 
nicht aufgeführten Befugnisse sind in Wegfall gekommen. 
In Hamm bei Düsseldorf im Hauptamtsbezirke Düsseldorf ist eine Zollabfertigungsstelle bei 
der Benzinfabrik der Deutsch-Amerikanischen Petroleum-Gesellschaft Düsseldorf errichtet worden, der 
hinsichtlich der an die Fabrik oder von dieser versendeten Mineralöle die Befugnis zur Ausfertigung 
und Erledigung von Begleitscheinen I und II sowie von Begleitzetteln beigelegt worden ist. 
Das Salzsteueramt II in Volpriehausen im Hauptsteueramtsbezirke Münden ist in ein Salz- 
steueramt ! umgewandelt worden. 
Die der Zollabfertigungsstelle für die Petroleum-Raffinerie in Zabrze im Hauptamtsbezirke 
Gleiwitz beigelegten Befugnisse, Begleitscheine I über Mineralöle zu erledigen und Begleitscheine I und II 
über Mineralöle auszufertigen, sind beschränkt auf die an die genannte Anstalt bzw. von dieser ver- 
sendeten Mineralöle. 
Es ist erteilt worden 
dem Steueramt 1 in Linz im Hauptsteueramtsbezirke Neuwied die Befugnis zur Abfertigung 
der unter Eisenbahnwagenverschluß mit Ubergangsschein eingehenden Biersendungen, 
dem Hauptsteueramte Lissa i. P. die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über 
Korkstopfen der Nummer 638, Etiketten der Nummer 657 und Flaschenkapseln der Nummer 863 des 
Zolltarifs, die als Stückgut oder in Eisenbahnwagen unter Raumverschluß eingehen, 
dem Steueramte II in Tangermünde im Hauptsteueramtsbezirke Stendal die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren, die für die Firma Friedrich Aly daselbst eingehen, 
dem Steueramte II in Treptow a. R. im Hauptzollamtsbezirke Swinemünde die Befugnis zur 
Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I über Zucker, der für die Seifenfabrik von W. F. Jänickes Nach- 
folger daselbst eingeht, 
dem Steueramt I in Witten im Hauptsteueramtsbezirke Bochum die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über Leder der Nummer 545 des Zolltarifs, das für die Treibriemenfabri- 
kanten Sitbof und Rott daselbst zur Herstellung von Treibriemen unter Uberwachung der Verwen- 
ung eingeht. 
Die in Stettin für die Provinz Pommern bestehenden Stempel= und Erbschaftssteuerämter I 
und II sind zu einem Amte mit drei, je von einem Vorstande zu leitenden Abteilungen vereinigt 
worden. Das Amt führt die Bezeichnung „Königliches Stempel= und Erbschaftssteueramt, Abteilung 1, 
(II, III)“ und umfaßt mit seinem Geschäftsbezirke die Provinz Pommern. 
Bei dem Stempel= und Erbschaftssteueramt in Magdeburg ist eine vierte Abteilung errichtet 
worden. Das Amt führt fortan die Bezeichnung „Königliches Stempel= und Erbschaftssteueramt,
	        
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