Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Das Steueramt 1 in Grottkau im Hauptsteueramtsbezirk Oppeln ist unter Belassung seiner 
besonderen Abfertigungsbefugnisse in ein Steueramt II umgewandelt worden. 
Der Betrieb der Zuckerfabrik in Meitzendorf, für die die zum Bezirke des Hauptsteueramts I 
in Magdeburg gehörige Zuckersteuerstelle IX daselbst zuständig war, ist eingestellt worden. 
Das Steueramt 1 in Wollin im Hauptzollamtsbezirke Swinemünde ist in ein Steueramt II 
umgewandelt worden. 
Es ist erteilt worden 
dem Steueramt 1 in Cöpenick im Hauptsteueramtsbezirke Rixdorf die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über Mineralöl mit einer Dichte von mehr als O)y50 bis 0,,05 einschließlich 
bei 15° C. für die Gummifabrik von Fr. M. Daubitz in Rudow, 
dem Steueramt I in Zeitz im Hauptsteueramtsbezirke Naumburg a. S. die Befugnis zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen I, mit denen unter Eisenbahnwagenverschluß abgelassene Lederschnitzel für 
die chemische Fabrik in Rehmsdorf eingehen, 
dem Steueramt I in Rheydt im Hauptsteueramtsbezirke Neuß die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über Mineralöl mit einer Dichte von mehr als O/750 bis 0,h05 einschließlich 
bei 15° C., das für die Rheydter Lack-, Spachtel= und Kittfabrik von Robert Schulz in Rheydt eingeht, 
dem Steueramt I in Pankow im Hauptsteueramtsbezirke Charlottenburg die Befugnis zur 
Erledigung von Salz= und Zuckerbegleitscheinen I und U, 
dem Steueramt 1 in Graudenz im Hauptzollamtsbezirke Strasburg i. Westpr. die Befugnis 
zur Abfertigung von Pflaumenmus, das mit Zollbegleitscheinen I unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht, 
dem Hauptsteueramte Marburg und den Steuerämtern I zu Wetzlar und Dillenburg im 
Hauptamtsbezirke Marburg die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten der in Tarifnummer 8 
des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 bezeichneten Art. 
Dem Steueramt I in Fulda im Hauptsteueramtsbezirke Hanau sind sämtliche Befugnisse im 
Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung beigelegt worden. 
Königreich Sachsen. 
Die Zollabfertigungsstelle für Postgüter in Glashütte im Hauptzollamtsbezirke Pirna ist in 
ein Untersteueramt und das Untersteueramt Liebstadt im Hauptzollamtsbezirke Pirna in eine Zoll- 
abfertigungsstelle für Postgüter umgewandelt worden. 
Es ist erteilt worden 
dem Steueramte Limbach im Hauptzollamtsbezirke Chemnitz die Befugnis zur Erledigung und 
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über mit der Post oder mit der Eisenbahn für die Firma 
Hermann Jaenisch, Nähmaschinenfabrik in Limbach, im Veredelungsverkehr eingehende und wieder- 
ausgehende Nähmaschinenköpfe, 
der dem Hauptzollamte Leipzig 1 unterstellten Zollabfertigungsstelle am Dresdner Bahnhof 
in Leipzig die Befugnis zur Erledigung von Zigarettenbegleitscheinen. 
Großherzogtum Hessen. 
Dem Salzsteueramte Wimpfen sowie der Ortseinnehmerei Beerfelden im Hauptsteueramtsbezirke 
Darmstadt ist die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Biersendungen 
unter Eisenbahnwagenverschluß erteilt worden. 
Großherzogtum Oldenburg. 
Das Nebenzollamt II in Rüstersiel im Hauptzollamtsbezirke Varel ist aufgehoben worden. 
Elsaß-Lothringen. 
In Hegenheim im Hauptzollamtsbezirke St. Ludwig ist ein zweites Nebenzollamt II errichtet 
worden.
	        
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