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2. Zoll-e und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Januar d. J. beschlossen, hinter Abs. 1 der Ziffer 6
der Ausführungsbestimmungen zum Wechselstempelsteuergesetze (Zentralblatt von 1901 S. 69) folgenden
neuen Abs. 2 einzufügen:
Die Bestimmung des Abs. 1 Satz 1 findet keine Anwendung, wenn vom Ausland
auf das Inland gezogene Wechsel, nachdem sie mit einer ordnungsmäßig verwendeten
Wechselstempelmarke im gesetzlichen Betrage versehen worden waren, im Auslande weiter
begeben und die ausländischen Indossamente nicht unterhalb der deutschen Wechselstempel-
marke niedergeschrieben worden sind. «
Berlin, den 4. Februar 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes-
rats für Zoll= und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich
Preußischen Geheimen Regierungsrats Colomb der Königlich Preußische Geheime Regierungsrat Kocks
der Königlich Sächsischen Zoll= und Steuerdirektion in Dresden als Reichsbevollmächtigter für Zölle
und Steuern mit dem Wohnsitz in Dresden vom 1. Februar 1907 ab beigeordnet worden.
3. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
— Name und Stand Alter und Heimat I Grund Behörde, welche die Deum
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7 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
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Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
1| Johann Cernieck, geboren am 24. Juni 1859 zu Schreiben-Betteln, Königlich Preußischer 5. Januar
Arbeiter, dorf, Beurk Hohenstadt, Mähren, NRegierungspräsident zu, 1907.
1 österreichischer Staats angehöriger, Oppeln, -
2SantoClarione,geborenam6.0ttober1879zuSo-DiebstahlundLandsKaiserlicherBezirkspräs18.Januar
Erdarbeiter, riano, Provinz Rom, Ztalien, streichen, sident zu Metz, 1907.
italienischer Staatsangehöriger,
3 Baptist Corredo, geboren am 16. Juli 1882 zu Revo, Landstreichen, Kaiserlicher Bezirksprä-21. Januar
Bergmann, Bezirk Cles, Tirol, österreichischer sident zu Metz, 1907.
Staatsangehöriger, «
4StanislausFukar,gebotenam11·November1875zuLandstreichen, Königlich Sächsische 22. Dezember
Händler, Dobel (Debr), Beziik Jungbunzlau, Kreishauptmannschaft 1906.
« Böhmen,ortsangehörigquemmL Bautzen,
ebenda, österreichischer Staats-
angehöriger,