Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
XXXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Februar 1907. Nr. 7. 
  
  
* 565. Zoll= und Steuerwesen: Beibehaltung des Brennsteuer- 
uhalt= 1 bnsulatwesen: Ernenmungen. . Erequalur. vergütungssatzes von 8 für das Hektoliter Alkohol 36 
standshandlungen Seite 31 i1(u-#lahung eipks zolllreten ertunevereln ¾- 
-«..« «·"«"···· I inländische gefärbte baumwollene Herrenkleiderstoffe, für 
— —— der deutschen Notenbanken Ende ausländishen Käiestef (Kasein) und für ausländische 
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3. Allgemeine Verwaltungssachen: Abänderung der Be geraspelle . . 
stimmungen über Uniformierung der Beamten des Saß für Steuerzeichen von Sigaretten usw. un 
Reichsmilitärgerichts 34 eulassung von Erleichterungen 
schließungen von feingeschnittenem Tabak 37. 
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* 
4. Handels= und Gewerbewesen: Abänderung der Prü- « . » 
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1. Konsulatwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann W. Pfotenhauer zum 
Konsul in Honolulu zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Otto Philippi zum Vize— 
konsul in Aguadilla (Puerto Rico) zu ernennen geruht. 
Dem Königlich Schwedischen Konsul J. W. T. Wendt in Bremen ist namens des Reichs das 
Erequatur erteilt worden. 
  
Den Kaiserlichen Generalkonsul von Herff in Genua ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heiraten zu beurkunden. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Rustschuk beauftragten Konsul von Reden ist 
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 
Gl # rüar 19.5 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige 
W verungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze 
edenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
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