— 31 —
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
XXXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Februar 1907. Nr. 7.
* 565. Zoll= und Steuerwesen: Beibehaltung des Brennsteuer-
uhalt= 1 bnsulatwesen: Ernenmungen. . Erequalur. vergütungssatzes von 8 für das Hektoliter Alkohol 36
standshandlungen Seite 31 i1(u-#lahung eipks zolllreten ertunevereln ¾-
-«..« «·"«"···· I inländische gefärbte baumwollene Herrenkleiderstoffe, für
— —— der deutschen Notenbanken Ende ausländishen Käiestef (Kasein) und für ausländische
· « teokosnüe..........
3. Allgemeine Verwaltungssachen: Abänderung der Be geraspelle . .
stimmungen über Uniformierung der Beamten des Saß für Steuerzeichen von Sigaretten usw. un
Reichsmilitärgerichts 34 eulassung von Erleichterungen
schließungen von feingeschnittenem Tabak 37.
1#
*
4. Handels= und Gewerbewesen: Abänderung der Prü- « . »
siii———---ssssxgkxsxgggxxkxJukwskspkssvsss
1. Konsulatwesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann W. Pfotenhauer zum
Konsul in Honolulu zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Otto Philippi zum Vize—
konsul in Aguadilla (Puerto Rico) zu ernennen geruht.
Dem Königlich Schwedischen Konsul J. W. T. Wendt in Bremen ist namens des Reichs das
Erequatur erteilt worden.
Den Kaiserlichen Generalkonsul von Herff in Genua ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen
zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heiraten zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Rustschuk beauftragten Konsul von Reden ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
Gl # rüar 19.5 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige
W verungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze
edenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
7