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städte Lübeck, Bremen und Hamburg dem Königlich Preußischen Regierungsrat und Vor-
an des Stempel- und Erbschaftssteueramts in Coblenz Heindrichs mit dem Wohnsitz in
amburg,
4. für den Verwaltungsbereich der hohenzollernschen Lande, des Königreichs Württemberg,
des Großherzogtums Baden und Elsaß-Lothringens dem Königlich Preußischen Regierungsrat
und Justitiar bei der Provinzialsteuerdirektion in CöIln Semler mit dem Wohnsitz in
Straßburg i. E.
übertragen worden.
Von demselben Zeitpunkt ab bis auf weiteres ist dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und
Steuern in Darmstadt der Sekretär bei der Königlich Sächsischen Zoll= und Steuerdirektion in Dresden
Grießbach als Bureaubeamter, soweit das Erbschaftssteuerwesen für die Provinz Hessen-Nassau und
das Großherzogtum Hessen in Betracht kommt, mit dem Wohnsitz in Darmstadt beigegeben worden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober d. J. beschlossen
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines zollfreien
passiven Veredelungsverkehrs mit
inländischen Grammophonplatten aus Wachs und Stearin oder ähnlichen Formerstoffen
— Tarifnummer 264 — zum Bespielen und Besingen
die Voraussetzungen des § 3 der Veredelungsordnung vorliegen.
4. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
* Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
2 Pruns Ausweisung Ausiehm saO„
9 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusene.
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a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
geboren am 16. Oktober 1875 zu Borg-sfortgesetzter schwererf Königlich Preußischer
haren, Provinz Limburg, nieder- Diebstahl (2 Jahre Regierungsprifident zu
ländischer Staatsangehöriger, Zuchthaus, laut Er= Düsseldorf,
kenntnis vom 31.Ok-
tober 1905),
b) Auf Grund des § 181à in Verbindung mit § 362 des Strafgesetzbuchs.
Franz Johann geboren am 9. Juli 1881 zu Eberbach, Zuhälterei und Dieb= Stadtmagistrat Amberg. 6. ugust
Johann Meerstadt,
Ziegelarbeiter,
7. September
1907.
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Rippl (alias Jo-Baden, ortsangehörig zu Stadeln, stahl (1 Jahr 6 Mo-Bayern,
hann Reittmann), Bezirk Schüttenhofen, Böhmen, öster= nate Gefängnis, laut
Metzger und Artist, reichischer Staatsangehöriger, Erkenntnis vom 23.
November 1905),
c) Auf Grund des § 284 des Strafgesetzbuchs.
Valentini Pego= geboren am 8. September 1886 zuBeihilfe zum gewerbs, Königlich Preußischer 10. September
raro, Arbeiter, Zane, Provinz Vicenza, italienischer mäßigen Glücksspiel Regierungspräsident zu 1907.
1 Staatsangehöriger, in Tateinheit mit Düsseldorf,
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Beihilfe zum Belrug,