Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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b) Im Herzogtume Gotha: 
Die Landratsämter, 
die Stadträte zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen. 
15. Herzogtum Anhalt. 
Die Regierung, Abteilung des Innern, 
die Kreisdirektionen sowie 
für die im § 42 der Eisenbahn-Verkehrsordnung unter Abs. 8 erwähnten. seichentransporte die Direktion 
der Strafanstalt zu Coswig, 
die Herzogliche Salzwerks-Direktion zu Leopoldshall bei tödlich verlaufenden Unglücksfällen auf den 
Herzoglichen Salzwerken Leopoldshall und Friedrichshall. 
16. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 
Die Landräte. 
17. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
a) Bei Transporten von Leichen innerhalb des Fürstentums: 
Die Ortspolizeibehörden. 
b) Bei Transporten über die Grenzen des Fürstentums hinaus: 
Die Landratsämter. 
18. Fürstentum Waldeck und Pyrmont. 
Die Kreisamtmänner. 
19. Fürsteutum Reuß älterer Linie. 
Das Landratsamt zu Greiz, 
der Amtsrichter zu Burgk. 
20. Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
Die Landratsämter zu Gera und Schleiz. 
21. Fürstentum Schaumburg-Lippe. 
Die Landratsämter, 
die städtische Polizeiverwaltung zu Bückeburg, 
der Magistrat zu Stadthagen. 
22. Fürstentum Lippe. 
Die Magistrate der Städte Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Salzuflen, Schwalenberg, 
die Verwaltungsämter zu Blomberg, Brake, Detmold, Lipperode-Cappel, Schötmar. 
23. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Das Polizeiamt zu Lübeck. 
24. Freie Hansestadt Bremen. 
Die Polizeidirektion zu Bremen, 
der Landherr in Bremen, 
die Amter zu Bremerhaven und Vegesack. 
25. Freie und Hanfsestadt Hamburg. 
Die städtische Polizeibehörde zu Hamburg, 
der Amtsverwalter zu Ritzebüttel, 
der Bürgermeister zu Bergedorf. 
26. Elsaß-Lothringen. 
Die Kreisdirektoren, 
die Polizeidirektoren zu Metz und Straßburg.
	        
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