Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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4. Militärwesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Behörden. 
Das durch Bekanntmachung vom 24. Juli 1894 (Zentralblatt S. 341) als Beilage C ver- 
öffentlichte, unter dem 29. Juni 1903 (Zentralblatt S. 210) abgeänderte Verzeichnis der hinsichtlich der 
Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Behörden erhält unter Berücksichtigung der inzwischen ein- 
getretenen Organisationsänderungen an den betreffenden Stellen folgende Fassung: 
Beilage 0. 
Verzeichnis 
der in den einzelnen Bundesstaaten hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden 
(§§ 3—15) zuständigen Behörden für: die Entgegennahme der Anmeldung von Ver- 
gütungsansprüchen (§8 20, 22), die Feststellung der zu gewährenden Vergütungen 
(§ 33), die Entscheidung über Beschwerden gegen die Feststellungsverfügungen (8 33) 
und die Ausstellung von Anerkenntnissen (8 20). 
  
  
I. II. III. „M7V. V. · VI. 
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den, Leipzig, Chem- derer Kommissare. 
nitz, Plauen und 
Zwickau besondere 
Kommissare. 
11.]|Braunschweig.die Kreisdirektio- unverändert. unverändert. unverändert. 
nen. Für die Stadt 
Braunschweig: die 
Polizeidirektion 
daselbst. 
22. Lippe. Unverändert. unverändert. das Fürstliche unverändert. 
Staatsministerium. 
  
  
  
  
  
Berlin, den 1. November 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Sydow. 
  
98
	        
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