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Anlage B.
Eingegangen den ten 190 —
Nr. des Anmeldungsbuchs.
(Amtsstempelabdruck.)
Anmeldung
zur
Kontrollabstempelung von ausländischen Inhaberpapieren mit Prämien auf Grund
des Bundesratsbeschlusses vom 19. März 1908.
D Unterzeichnete beantrag die Abstempelung der anbei folgenden, umstehend näher
bezeichneten Inhaberpapiere mit Prämien und damit einverstanden, daß — die Wertpapiere
ih auf Gefahr und Kosten durch die Post zurückgesandt — dem Uberbringer der unten aus-
gefertigten Empfangsbescheinigung gegen deren Aushändigung die abgestempelten Wertpapiere zurück-
gegeben werden, sowie daß die Steuerbehörde zur Prüfung der Legitimation des Uberbringers dieser
Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll.
(Des Anmeldenden
Vor- und Zuname, )
Wohnort und Wohnung.
Empfangsbescheinigung.
Die umstehend verzeichneten Inhaberpapiere mit Prämien sind der unterzeichneten Steuerstelle
übergeben und werden nach erfolgter Abstempelung dem Uberbringer dieser Empfangsbescheinigung
ausgehändigt werden. Die Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Uberbringers
dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet.
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Steuerstelle.)