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3. Marine und Schiffahrt.
Das erste Heft des achtzehnten Bandes der im Reichsamte des Innern herausgegebenen „Ent-
scheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von
L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen und zum Preise von 3,00 J zu beziehen.
Mit diesem Hefte wird das Register zum siebzehnten Bande der Entscheidungen usw. zum
Preise von 1,00 “ ausgegeben.
4. Maß= und Gewichtswesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:
15 Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form A F, hergestellt von der
Elektrizitätszählerfabrik H. Aron, G.m. b. H., in Charlottenburg.
Eine Beschreibung des Systems wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von
deren Verlag (J. Springer in Berlin N. 24, Monbijouplatz 3) Sonderabdrücke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 6. April 1908.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
In Vertretung: Hagen.
5. Versicherungswesen.
Vekanntmachung,
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Landesbehörde.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 8. Februar 1908 bestimme ich auf Grund des
§ 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen,
daß bis auf weiteres die Horster-Borghorster Schweinegilde mit dem Sitze in Altengamme, obgleich
sie ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg hinaus erstreckt, durch
die Hamburgische Landesbehörde beaufsichtigt wird.
Berlin, den 13. April 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.