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Elsaß-Lothringen.
In der Bezeichnung der Amtsstellen sind folgende Anderungen eingetreten:
Die Bezeichnung „Hauptzollamt“ ist auf die bisherigen Hauptsteuerämter ausgedehnt, die Be-
zeichnung „Zollamt“ für die bisherigen Steuerämter I. und II. Klasse eingeführt worden.
Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen, die den Zoll= und Steuerstellen gemäß
den Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt sind.
Königreich Sachsen.
Dem Hauptzollamte Freiberg sind die Befugnisse 37 bis 39 und 64, dem Nebenzollamt I
Neugersdorf ist die Befugnis 24 erteilt worden.
Herzogtum Anhalt.
Dem Hauptsteueramte Dessau und der diesem Hauptamt unterstellten Zollabfertigungsstelle
am Wallwitzhafen ist die Befugnis 65 erteilt worden.
Durch den Senat der Freien und Hansestadt Lübeck ist eine Festlegung der Zollgrenze bei Travemünde
vorgenommen worden. Die Grenze wird durch eine Linie gebildet, die von einer mit der Ausfschrift
„Zollinie“ versehenen Tafel auf der Norder Mole zu einem in südlicher Richtung davon auf dem
Priwall 40 m von der Mittelwasserlinie entfernt aufgestellten Pfahle verläuft.
3. Militärwesen.
Bekanntmachung.
Dem Königlich Württembergischen Stabsarzt a. D. Dr. med. Otto Wendel in Madrid ist
auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im
§* 42 Ziffer 1a—ec ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen
Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Spanien haben. 3
Berlin, den 4. Mai 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.