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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
Zu betiehen durch alle Postaunstalten und ZGuchhandlungen.
XXXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. Mai 1908. Nr. 24.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme 3. Militärwesen: Berichtigung des Verzeichnisses der Zivil-
von Zivilstandshandlungen; — Entlassung Seite 197 vorsitzenden der im Deutschen Reiche bestehenden Ersatz-
2. Haudels= und Gewerbewesen: Ergänzung des Gesamt- kommissioen 198
verzeichnisses der für den Pflanzenverkehr geöffneten 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
ausländischen Zollstelln 198 Reichsgebiete.... 199
1. Konsulatwesen.
Dem Verwalter des Kaiserlichen Konsulats in Tschengtu-Tschungking, Dolmetscher Weiß, ist auf Grund
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
für den Amtsbezirk des Konsulats die allgemeine Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Ehe-
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze
besindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu
beurkunden.
Zugleich ist der bei dem Kaiserlichen Konsulat beschäftigte Dolmetscher Wilde ermächtigt
worden, in Vertretung des Konsulatsverwalters die gleichen Befugnisse auszuüben.
Dem Kaiserlichen Konsul Hartog in Mérida (Mexico) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichs-
dienst erteilt worden.
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