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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Das Salzsteueramt II Salzkotten im Bezirke des Hauptamts Lippstadt ist aufgehoben worden.
Am Hafen des Teltow-Kanals in Tempelhof im Bezirke des Hauptzollamts Rixdorf ist am
1 fur, 1 J. ein Zollamt 1 errichtet worden, das die amtliche Bezeichnung „Zollamt 1I Tempel-
of“ führt.
Diesem Zollamte sind folgende Befugnisse beigelegt worden:
1. Ausfertigung und Erledigung von Begleit= und Versendungsscheinen J und II für Zoll—
und sämtliche Steuerzweige;
2. Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein;
3. Abfertigung von Bier, Branntwein, Branntweinfabrikaten — bezüglich welcher das ge-
wöhnliche Verfahren der Stärkeermittelung (A. O. § 11) anwendbar ist —, Kakaowaren
und Zuckerfabrikaten, für die Abgabenvergütung beansprucht wird;
4. Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter.
Es ist erteilt worden:
der Zollabfertigungsstelle in der Benzinfabrik zu Brunsbüttelkoog im Bezirke des Hauptzoll-
amts Itzehoe die Befugnis zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleitschein I oder
Begleitzettel eingehenden leeren Umschließungen (Fässer);
dem Zollamt 1 Fürstenwalde im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a. O. die Befugnis zur
Erledigung von Begleitscheinen 1 über rohen Holzgeist und zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über
gereinigten Holzgeist;
dem Zollamt 1 Osterode im Bezirke des Hauptzollamts Münden die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen I über Waren der Tarifnummern 692 und 701, die für die Firmen Schuhmacher & Co.
und Kochendörfer eingehen;
dem Zollamt 1 Spandau im Bezirke des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Abfertigung
unter Eisenbahnwagenverschluß eingehender Zollgüter;
dem Zollamt 1 Staßfurt im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg Holzhof die Befugnis zur
Erledigung von Begleitscheinen I über verzinntes Eisenblech (zum höchsten Zollsatze der Tarif-
nummer 788) und zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über Kasten aus verzinntem Eisenblech;
dem Hauptzollamte Stendal die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über Mineralöl
der Tarifnummer 239, das für die Firma L. und C. Arnold, Eisenmöbelfabrik in Stendal, eingeht.
Königreich Bayern.
Dem Nebenzollamt II Schirnding im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen ist die Befugnis
erteilt worden, Malzgerste in Wagenladungen bis zu Mengen, von denen der Eingangsgoll für die
ganze Wagenladung den Betrag von 150 (¾ nicht übersteigt, zum Eingang abzufertigen.
Königreich Sachsen.
Es ist erteilt worden:
dem Untersteueramt Aue im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen II über inländisches Salz;
dem Untersteueramte Dohna im Bezirke des Hauptzollamts Pirna die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über inländisches, unter Packstück= oder Eisenbahnwagenverschluß ein-
gehendes Salz;
dem Steueramt Olbernhau im Bezirke des Hauptzollamts Freiberg die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen II über Waren der Tarifnummern 47, 48, 49 und 219;
dem Steueramte Waldheim im Bezirke des Hauptzollamts Grimma die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über Sendungen von gefärbtem Kalb= und Ziegenleder (Tarifnummern
546, 547 und 549) und von Maschinen der Tarifnummer 906, unter Packstückverschluß für die Firma
Wernigk & Co. G.m. b. H. in Waldheim eingehend.