Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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2. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen, die den Zoll= und Steuerstellen gemäß 
den Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt worden sind. 
Königreich Preußen. 
Es sind erteilt worden: - 
dem Hauptzollamte Charlottenburg die Befugnisse 3, 4, 8 bis 10, 13, 15 bis 28, 26, 27, 35 
bis 40, 49 bis 59, 63, 64 und 67 bis 75; 1 
dem Zollamt 1 Hechingen im Bezirke des Hauptzollamts Sigmaringen die Befugnisse 37 bis 39. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
Im Hauptzollamtsbezirke Johannisburg ist das Zollamt II Dlottowen in ein Zollamt 1 und 
das Zollamt 1 Friedrichshof unter Belassung seiner bisherigen Abfertigungsbefugnisse in ein Zollamt II 
umgewandelt worden. 
Es ist erteilt worden: 
dem Zollamt 1 Bitburg im Bezirke des Hauptzollamts Trier die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen II; 
# dem Hauptzollamte Charlottenburg die Befugnis zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagen- 
verschluß eingehenden Begleitscheingüter einschließlich des so oder in Eisenbahnkesselwagen versendeten 
Branntweins sowie des mit Ubergangsschein eingehenden Bieres und ferner die Befugnis zur Wieder- 
anlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§ 96 V.Z. G. und § 27 Eisenb. Z.R.); 
dem Zollamte II Jacobshagen im Bezirke des Hauptzollamts Stargard i. Pomm. die Befugnis 
zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz; 
dem Zollamt I Witten im Bezirke des Hauptzollamts Bochum die Befugnis zur Erledigung 
und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über eiserne Röhren der Tarifnummern 794 und 795. 
Königreich Bayern. 
Dem K. Zollamte Kempten im Hauptzollamtsbezirke Memmingen ist die Befugnis zur Ab- 
fertigung der von der Fabrik Nestle's Kindermehl in Hegge zur Ausfuhr oder Niederlegung mit dem 
Anspruch auf Vergütung der Zuckersteuer angemeldeten Sendungen von Kindermehl erteilt worden. 
Die Befugnis zur Abfertigung von eingedickter Milch, für welche Vergütung der Zuckersteuer 
beansprucht wird, ist dem genannten Amte wieder entzogen worden. 
Königreich Sachsen. 
Es ist erteilt worden: 
der dem Hauptzollamte Leipzig 1 unterstellten Zollabfertigungsstelle am Berliner Bahnhof in 
Leipzig die Befugnis zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Vergütung der Zuckersteuer zur 
Ausfuhr oder Niederlegung angemeldeten zuckerhaltigen Waren; 
dem Steueramte Nossen im Bezirke des Hauptzollamts Freiberg die Befugnis zur Erledigung 
und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über mit der Eisenbahn oder der Post für die Firma 
H. A. Müller jun. in Nossen eingehendes und von ihr unter Zollkontrolle wieder auszuführendes 
halb= und ganzgares Leder der Tarifnummern 545 bis 547 und zugerichtetes Ziegenleder der Tarif- 
mummer 549. —
	        
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