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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
NReichsamte des Innern.
Zu betriehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen.
XXXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 28. Auguft 1908. Nr. 38.
Inhalt: 1. Kousulatwesen: Ermächtigungen zur Vor- Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche, welche sich
nahme von Zivilstandshandlungen; — Exequatur= krankheitshalber in Davos und Arosa aufhalten 368
erteilunngen Seite 367 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Reichsgebieten. 368
1. Konfulatwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Rio de Janeiro beschäftigten Vizekonsul Barre ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des
Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten uud Sterbefälle von solchen zu beurkunden. · «
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Tientsin beschäftigten Vizekonsul Kriege ist auf Grund des
§5 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die
allgemeine Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze befindlichen
Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Erfurt, Will L. Lowrie, ist namens des
Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Konsul von Mexico in Stettin, Richard Braun, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt
worden. „
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