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3. Versicherungswesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Landesbehörde.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 23. Juni 1908 bestimme ich auf Grund des
& 3 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen,
dan bis auf weiteres der Kranken-Unterstützungs- erein für Postunterbeamte zu Leipzig, obgleich er
seinen Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Königreichs Sachsen hinaus erstreckt, durch die Königlich
Sächsische Landesbehörde beaufsichtigt wird.
Berlin, den 7. Oktober 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Caspar.
4. Poli zei wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
2 Grund Ausweisung des
Ausweisungs-
2 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. hürweng
1 2 I 3 4 5 6
1 Franz Matuschek,
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
geboren am 6. März 1866 zu Orlau, Münzverbrechen
Königlich Bayerisches Be--[17. September
1908.
Schuhmacher, Bezirk Freistadt, Osterreichisch- (2 Jahre 6 Monate] zirksamt Bamberg II,
· Schlesien, ortsangehörig zu Groß= Zuchthaus, laut Er-
Kuntschitz, ebenda, österreichischer kenntnis vomé April
Staatsangehöriger, 1906),
b) Auf Grund des 8 362 des Strafgesetzbuchs.
2 Vincenz Burisek, sgeboren am 24. Oktober 1884 zu Cas-sWiderstand gegen die Großherzoglich Badischer 1. Oktober
Bergmann, lau, Böhmen, ortsangehörig zu Bélas Staatsgewalt und Landeskommissär zu 1908.
Bezirk 77 ebenda, österreichischer Betteln, Mannheim,
Staatsangehöriger,
36Gustav Eichhorn, geboren am 13. März 1855 zu Neu-Betteln, Stadtmagistrat Passau, 21. September
Steinmetz, rothwasser, Bezirk Freiwaldau, ÖOster- Bayern, 1908.
reichisch = Schlesten, ortsangehörig
ebendaselbst, österreichischer Staats-
angehöriger, · »», ,
4 Otto Herot, Buch-geboren am 30. November 1888 zu Landstreichen und Königlich Bayerisches Be-18. August
binder, Leoben, Steiermark, ortsangehörig Betteln, zirksamt Ansbach, 1908.
ebendaselbst, österreichischer Staats-
angehöriger,