Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamte des Innern. 
  
In Prstiehen durch alle VPostanstalten und VBuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
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XXXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. November 1908. Nr. 52. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennungen; Ermächtigung 4. Militärwesen: Zurückziehung einer Ermächtigung zur 
zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. Seite 479 Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
2. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Deutschen von milttärpflichtigen Deutschen in Brastlien 495 
Reichs für die Zeit vom 1. April 1908 bis Ende 5,. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Oktober 10688 4380 Reichsgebteee .. 496 
3. Medizinal= und Veterinärwesen: Verzeichnis der zur Beilage. Medizinal- und Veterinärwesen: Vorschriften, 
Annahme von Praktikanten ermächtigten Krankenhäuser betreffend die Ausführung des Schlachtvieh= und Fleisch- 
und medizinisch-wissenschaftlichen Institaute 482 beschaugesetzes vom 3. Juni 1000 . Seite 497 (17) 
  
  
1. Koufulatwesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Geo Meinecke zum Konsul 
in Suez zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann G. Guelde-Bartcky zum 
Konsul in Glasgow (Schottland) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmaun Bruno Arnold zum Konsul 
in Riveralta (Bolivien), an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen Herrn Max Henicke, zu 
ernennen geruht. - 
  
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Rößler in Jaffa ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die ihm bereits als 
Verwalter des Vizekonsulats beigelegte Ermächtigung weiterhin erteilt worden, bürgerlich gültige Ehe- 
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze 
befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu 
beurkunden. 
  
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