Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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An Schweineseuche leidende lebende Tiere zeigen Atembeschwerden und Husten. Daneben 
können Schwäche, verringerte Freßlust, wenig hervortretende Hautröte sowie Verstopfung vorhanden 
sein. Die Krankheit verläuft indes häufig ohne auffällige äußere Erscheinungen. 
Mit Schweineseuche behaftete geschlachtete Tiere lassen fast regelmäßig eine Lungen- und 
Brustfellentzündung erkennen. Der kranke Teil der Lungen sieht anfangs dunkelrot, später mehr 
graurot aus, fühlt sich derb an, und in dem verdichteten Gewebe findet man scharf umschriebene gelbe 
oder auch grauweiße Herde. Das Lungen= und das Brustfell ist meist mit entzündet, trübe und mit 
faserigen bis schwartigen Auflagerungen bedeckt; die Lungen sind mit der Brustwand oft verklebt. Die 
Oymphdrüsen an der Lungenwurzel sind sehr saftreich, geschwollen und gerötet. Am Herzbeutel sind 
oft Auflagerungen oder Bindegewebswucherungen vorhanden, infolge deren es zu Verklebungen und 
Verwachsungen des Herzbeutels mit dem Herzen kommen kann. 
Wie beim Rotlauf (vgl. Nr. 10) darf die Schlachtung nur bedingungsweise gestattet werden 
(§ 15, § 11 Abs. 1, 3). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§§ 14, 32). Der nicht als 
Tierarzt approbierte Beschauer darf die Fleischbeschau nur vornehmen, wenn die schleichende, ohne 
Störung des Allgemeinbefindens verlaufende Form der Schweineseuche vorliegt, sofern die Tiere gut 
genährt (gemästet) sind, außer Husten keinerlei Krankheitserscheinungen zeigten und nur die vorderen 
Lungenabschnitte mit Entzündungsherden (grauroten oder grauen verdichteten Herden) behaftet befunden 
werden, während die übrigen Teile der Lungen, das Brustfell und der Herzbeutel von Veränderungen 
frei sind, oder sofern nur Uberbleibsel der Schweineseuche (Verwachsungen, Vernarbungen, eingekapselte, 
verkäste Herde u. dgl.) vorhanden sind (§ 30 Nr. 1n). In derartigen Fällen sind nur die ver- 
änderten Teile als untauglich zum Genusse für Menschen anzusehen (§ 35 Nr. 12 und § 37 
unter III Nr. 3). 
13. Die Schweinepest. 
Der Erreger der Schweinepest verursacht schwere Entzündungen des Verdauungsrohrs und 
Entzündungen der Haut. 
Die Erscheinungen am lebenden Tiere sind: Abgeschlagenheit, Abnahme der Freßlust, Ver- 
stopfung, später stinkender Durchfall und Abmagerung, ferner mit grindartigen schwärzlichen Krusten 
bedeckte Flecke am Rüssel, Ohren, Hals, Rücken und After. Nicht selten findet sich eine eitrige Ent- 
zündung der Augenbindehaut vor. 
Beim geschlachteten Tiere sind oberflächliche und tiefere, graue und graugelbe Verschorfungen 
in Form von Knötchen, größeren Platten, bröcklichen Knöpfen und mehr oder weniger tiefgehende 
geschwürige Entzündungen im Bereiche des Verdauungsrohrs, insbesondere des Blind= und Grimm- 
darms, vorhanden. 
Wie beim Rotlaufe (vgl. Nr. 10) darf die Schlachtung nur bedingungsweise gestattet werden 
(§ 15, § 11 Abs. 1, 3). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§8 14, 32). Die Beurteilung 
des Fleisches bleibt dem Tierarzte vorbehalten (§ 31). 
14. Die Ruhr. 
Als Ruhr oder weiße Ruhr bezeichnet man eine bei Kälbern, seltener bei Lämmern seuchen- 
artig auftretende Magen= und Darmentzündung. 
Am lebenden Tiere findet man einen unstillbaren Durchfall, anfangs schmierigen, hellgelben 
oder grünlichen, später weißlichen, dünnflüssigen, übelriechenden Kot. Der Durchfall stellt sich in den 
ersten Tagen nach der Geburt ein und führt meist nach ein bis zwei Tagen unter hochgradigem Kräfte- 
verfall zum Tode. 
Erscheinungen am geschlachteten Tiere sind: Starke Abmagerung, verwaschene Rötung der 
Dünn= und Dickdarmschleimhaut, Schwellung und blutigwässerige Durchtränkung der Gekrösdrüsen, 
kleine Blutungen am serösen Uberzuge des Herzens, am Brust= und Bauchfell, schmutzigrote Färbung 
und feuchte Beschaffenheit des Muskelfleisches. 
Auf Ruhr ist namentlich zu achten bei Kälbern (§ 8). Die Schlachtvieh= und Fleischbeschau 
bleibt dem Tierarzte vorbehalten (88 11, 31). 
15. Die Diphtherie der Kälber. 
Der Erreger der Kälberdiphtherie ruft tiefgehende Entzündungen und Verschorfungen der Maul- 
und Rachenschleimhaut, manchmal auch der Schleimhaut des Kehlkopfs, der Luftröhre, des Schlundes 
und des Pansens hervor. Diese örtlichen Entzündungen kennzeichnen sich durch scharf begrenzte grau-
	        
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