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wird, die angegebene Dauer des Durchrührens beschränkt werden. Umpumpen auf mehrere
Hleinere Gefäße (Versandfässer) darf jedoch erst nach vollständiger Durchmischung zugelassen
werden.
Läßt sich die Befüllung des Gefäßes in Teilmengen nicht durchführen, so ist tunlichst
ein wirksameres Mischverfahren zu verlangen. Drehbare Mischflügel (Mischkreuze) an senkrechter
Achse können bei Antrieb durch motorische Kraft gut geeignet sein; beim Handbetriebe sind sie
wenig wirksam, wenn das Rühren nicht mindestens 10 bis 15 Minuten lang fortgesetzt wird.
In beiden Fällen empfiehlt es sich, die Mischflügel abwechselnd in entgegengesetzter Richtung zu
drehen. Einblasen von Luft durch ein bewegliches oder mit zahlreichen Offnungen am Gefäß-
boden fest eingebautes Zuführungsrohr kann für jede Flüssigkeitsmenge verwendet werden. Ber
rößeren Anlagen wird es sich empfehlen, durch Versuche und die Untersuchung (vergl.
lbschnitt B) der dabei aus den obersten und untersten Schichten zu entnehmenden Proben ein
für allemal festzustellen, wie lange der jeweils verfügbare Luftstrom auf die in Frage kommenden
Vergällungsgemische einwirken muß, um genügende Durchmischung bei voller Ausnutzung des
Gefäßraums zu sichern.
Sollen größere Flüssigkeitsmengen so durchmischt werden, daß ein Teil durch Ablassen
und Wiederzugießen oder durch eine Pumpe und Rohrleitung in einen Kreislauf gebracht wird,
so kann nur dann auf genügenden Erfolg gerechnet werden, wenn mindestens ein Drittel der
gesamten Flüssigkeit an dem Kreislauf teilnimmt und eine so wirksame Pumpe angewendet
wird, daß die ganze Flüssigkeitsmenge während des Umpumpens in lebhafte Bewegung
kommt. Bei mehr als etwa 4000 Liter Flüssigkeit reichen dazu die üblichen kleinen Flügel-
pumpen mit Handbetrieb nicht aus. In jedem Falle empfiehlt es sich, bei größeren Flüssigkeits-
mengen die Durchmischung durch Rühren oder sonstiges lebhaftes Bewegen der Flüssigkeit zu
unterstützen.
—— in In Eisenbahnkesselwagen und Eisenbahnbassinwagen darf eine Vergällung nur dann
n Sisenba essel, stattfinden, wenn am Boden der Wagen in ihrer ganzen Länge durchlöcherke Rohre zum Ein-
bahnbassin- pressen von Luft (zwecks Durchmischung des Inhalts) eingebaut und etwa vorhandene Querwände
wagen. durchbrochen sind. Wielange das Einblasen von Luft anzudauern hat, ist in der oben in
Ziffer 2b Abs. 2 angegebenen Weise für jede Luftzuführungsanlage festzustellen.
Bevor mit dem Zusatz des Vergällungsmittels begonnen wird, haben sich die Beamten
durch probeweises Einlassen der Preßluft in den Branntwein davon zu überzeugen, daß durch
die aufsteigenden Luftblasen eine genügende Bewegung der Flüssigkeit erzielt wird. Andernfalls
ist das Einblasen von Luft nach erfolgter Vergällung entsprechend zu verlängern.
B. Nachprüfung der Vergällung.
s—— Um feststellen zu können, ob eine genügend gleichmäßige Durchmischung des Branntweins
u#en. mit dem Vergällungsmittel erzielt worden ist, hat bei der vollständigen Vergällung (Bfr. O. § 3)
sowie bei der unvollständigen Vergällung mit 0,5 Liter Pyridinbasen, mit 10 Liter Ather, mit
Essig und mit 5 Liter Petroleumbenzin auf je 100 Liter Alkohol (§ 4 unter a, d, f und y) eine
Nachprüfung der Vergällung stattzufinden, soweit dies im folgenden vorgeschrieben ist. Für die
Nachprüfung der Vergällung mit den übrigen besonderen Mitteln stehen genügend einfache und
schnell ausführbare Verfahren nicht zur Verfügung, so daß in diesen Fällen alsdann sofort nach
Abschnitt C weiter zu verfahren ist.
Die Nachprüfungen bestehen in der Feststellung, ob die oberste und die unterste Schicht
des vergällten und durchgemischten Branntweins in ihrer Zusammensetzung oder in ihren Eigen-
schaften noch erhebliche Unterschiede aufweisen oder nicht.
Tachprüsung · Die Nachprüfung der vollständigen Vergällung sowie der unvollständigen Vergällung
Vergallung auen mit O0,, Liter Pyridinbasen ist in der Regel nur bei Erprobung neuer Mischverfahren oder neuer
der unvollstän= Mischvorrichtungen sowie bei Vergällung von mehr als 15 000 Liter Branntwein vorzunehmen.
digen Vergällung Die Ausführung der Nachprüfung hat, da sie einen gewissen Zeitaufwand, besondere Gerätschaften
mit olgelter und einige lübung erfordert, zweckmäßig durch einen beamteten Chemiker oder eine Lehranstalt
Vyridinbasen. für Zollbeamte oder eine andere hierfür bestimmte Prüfungsstelle zu erfolgen.