Dem Zollamt 1 Crefeld Güterbahnhof ist die Befugnis zur Ausfertigung von Schaumwein-
und Zigarettenbegleitscheinen beigelegt, dagegen die Befugnis zur Abfertigung von nicht unter stehender
Kontrolle eingesalzenen Gegenständen gegen Abgabenvergütung entzogen worden.
Dem Zollamt ! Duisburg Parallelhafen im Bezirke des Hauptzollamts Duisburg sind folgende
Befugnisse erteilt worden:
ç Ausfertigung von Begleitscheinen I und lI über inländisches Salz; sämtliche Befugnisse im
Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein.
Außerdem besitzt dieses Amt die Befugnis zur Untersuchung des vom Ausland eingehenden Fleisches.
Ferner ist erteilt:
dem Hauptzollamte Sigmaringen die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über
Gegenstände der in Abschnitt 1 des Zolltarifs kusgeführten Art, soweit sie nicht der Fleischbeschau
unterliegen oder auf Grund der Bestimmungen in Teil II Nr. 3 der Anleitung für die Zollabfertigung
von der Abfertigung bei diesem Amte ausgeschlossen sind, sowie die Befugnis zur Erledigung von
Begleitzetteln über Traubenwein in Fässern und Kesselwagen und über Weinmaische;
** dem Zollamt I Hechingen im Bezirke des Hauptzollamts Sigmaringen die Befugnis zur Aus-
fertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Erzeugnisse der Feinmechant (Tarif-
nummer 891), die für die Firmen Gebr. Bosch und Johann Bosch & Söhne in Jungingen eingehen
und von diesen wieder ausgeführt werden, sowie zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren
der Tarifnummern 453 bis 457 und 550 und über Reisegerät und die damit eingehenden zollpflichtigen
aren;
dem Zollamte II Pinneberg im Bezirke des Hauptzollamts Altona die Befugnis zur Ausferti-
gung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Eigelb und leere Umschließungen sowie zur Ab-
fertigung solcher Waren, wenn sie als Begleitscheinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen;
dem gollangt 1 Schönebeck a. E. Hafen im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg Holzhof die
Hesugis zur Abfertigung des Waren-Ein= und Ausganges im ginbahmorrkehr. (88 63 und 66 bis 71
V.B.G.) und der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter.
Königreich Bayern.
» JnFreifing,imBezirkedeöHauptzollamtsMünchenllhisteinZollamterrichtctworden,
mit dem eine allgemeine öffentliche Niederlage verbunden ist. Außerdem sind ihm erteilt worden die
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 und ll, die Befugnis zur Ab-
fertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter und die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier.
Das Steueramt I. Klasse Freising ist gleichzeitig aufgehoben worden.
Es ist erteilt worden:
dem Steueramte II Babenhausen im Bezirke des Hauptzollamts Memmingen die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier;
dem Hauptzollamte Bayreuth die Befugnis zur Abfertigung von Kakaowaren, für welche Ab-
gabenvergütung beansprucht wird; 4
dem Hauptzollamte München Ill die Defugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, für
welche Vergütung der Zuckersteuer beansprucht wird;
ç dem Steueramte II Redwitz im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen ! und von Begleitzetteln über Schwefelsäure — Tarifnummer 273 —,
die für die chemische Fabrik von W. C. Fikentscher in Marktredwitz in Kesselwagen eingeht.
Königreich Sachsen.
Es ist erteilt worden:
dem Untersteueramte Werdau im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau die Befugnis zur Er-
ledigung! von Zollbegleitscheinen II über Rohtabak; *ê* 4
dem Untersteueramte Zschopau im Bezirke des Hauptzollamts Chemnitz die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen Il.