Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 469 — 
Buster 10 
(Ausf.-Best. 9 59). 
Zuckerverwendungsbuch 
der 
Brauerei des zu 
für das Rechsungsjahr 19 
Auleituns mm Gebrauche. 
Das Zuckerverwendungsbuch ist von dem Brauer (Vetreebeleiter) selbst oder von seinem der Hebestelle hierfür 
ein für N u bezeichmenden. Vertreter, in jedem Falle aber unter seiner Verantwortlichkeit zu führ 
r*s2r der Außenseite *— # die Art der Zuckerstoffe anzugeben, die zur Verbekeitunge Vorräng gehalten 
werden. S##en verschie Arten Zucker oder ucker und Farbebier zur Bierbereikung verwendet, so ist für jede Art 
eine besondere Abteilung — und auf der Aubenseite des Buches die Seilenzahl der Abteilungen zu vermerken. 
„Zugang" ist jede Post sosort nach der Einbringung in die Brauerei einzutragen, und zwar nach dem 
Neing wiai in ganzen und sebmel Kilogramm. Jeder Zugang muß an den über den Bezug lautenden Fakturen, Fracht- 
brieiss usw. belegt län e, bei dem Buche geordnet aufzubewahren 
4. ist gleichfalls nach dem Reingewicht in 6 zen und zehntel Kilogramm zu buchen, sobald die 
Siah aus du t sel es zur Verwendung bei der Hlerberslaun sei es zu anderen Zwecken, slattfindet. Jede 
Entnahme # anderen Iwecken als zur Bierbereitung bedarf der verherigen Genehmigung des Oberkontrolleurs. 
b. Eine Vorausversteuerung des Zuckers beim Eingang in die Brauerei ist zulässig und wird durch Anschreibung 
gesamten auf einmal zur Versteuerung angemelbelen Menge mittels besonderer Eintragung im Einmaischungs= oder 
— bewirkt. die erfolgte Anschreibung zur Vorausversteuerung ist in Spalte 10 Zugang des Zuckerverwendungs- 
buchs zu vermerken. Die zu den einzelnen Einmatschungen verwendeten Zuckermengen gelangen in diesem Falle nicht 
nochmals im Einmaischungs= oder Steuerbuche zur Anschreibung, Feerddr relneh 
(Spalten 2 bis 5 Abgang) in Abgang gestellt. 
Soll der vorausversteuerte Zucker in wästeriger Lösung verwendet und diee Kösung auf Vorrat bergestelt 
werden, so ist die zur Herstellung der Lösung verwendete Zuckermenge in den Spalten 6 bis 8 Abgang und die M 
der hergestellten Lösung in Spakte 9 Abgang des Zuckerverwendungsbuchs einzutragen. lüber die zur Hierbereitang 2. 
* Einzelmengen der Lösung sind alsdann besondere Anschreibungen nach Anordnung des Oberkontrolleurs zu 
re 
Neben der Stunde des Abganges oder Zuganges ist durch Beisügung des Buchstabens „B“ ober „N kenntlich 
zu machen“ ob es ch um Vormittags= oder Nachmittagszeit handelt 
7. Der Oberkontrolleur ist befugt, unter Zuziehung des Brauers oder dessen Stellvertreters jederzeit den Soll- 
und den ti3 emitteln, buch i nach näherer vest des Oberlontron ’’⅛i * 
erverwen sbu nach näherer Bestimmung des Oberkontrolleurs aufzubewahren und den 
Aufschtsbeamtn E zanercich h lien 6 
Schlusse des Monats Näcz ist das Buch drh Ausrechmung der Spalte 7 des Zuganges und de Spalten 4 
und 8 dess uln ßes vom Brauer abzuschliehen, der Bestand durch Absetzung des Gesamtabganges (Spa + 28) von 
der Schlußsumme der Spalte 7 des Zuganges zu bilden und 7 Bestand im Ackeroen#heleushüche ke 4 nächste 
—— vorzutragen. Das abo Apanges Buch ist bis zum dritten Tage des nächsten Monats der Hebestelle ein- 
r nur im Zuckerverwendungsbucht 
  
  
  
  
Inhaltsverzeichnis. 
Warengattung Seite Warengattung Seite 
— Zucherkouleur 
Starkeeucker arietier 
  
  
74
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.