Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Steuerhebebezirk: Muster 16 
(Auss.-Best. 6 9143). 
  
Aufsichtsbuch 
für die 
Brauerei des in 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Das Aussichtsbuch ist in einer für mehrere Jahre ausreichenden Stärke von der Hebestelle anzulegen und 
mit einem festen Deckel zu versehen. Der Oberkomrolleur hat über die erforderlich werdende Auslegung eines neuen 
Aussichtsbuchs zu bestimmen. 
2. Das Aussichtsbuch ist in dem zur Aufbewahrung des Brauereibelegshefts bestimmien Behältnis auszulegen, 
sowie sauber und unbeschädigt zu erhalten.