Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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b) Bestimmung ber Stickstoffverbludungen. 
1 bis 2 g der feingemahlenen Probe werden in einem etwa 600 cem fassenden 
Rundkolben von Kaliglas oder Jenaer Glas nach dem Verfahren von Kjeldahl ) solange 
erhitzt, bis die Flüssigkeit auch in der Hitze farblos erscheint. Alsdann versetzt man die Flüssig- 
keit nach dem Erkalten mit etwa 200 com destilliertem Wasser und mit etwa 80 com einer 
stickstoffreien Natronlauge von 1,35 Dichte, destilliert nach Zugabe von Siedesteinchen, fängt das 
Ammoniak in einer abgemessenen überschüssigen Menge Viertelnormalschwefelsäure auf und titriert 
die überschüssige Schwefelsäure zurück. Durch Vervielfältigung der gefundenen Menge des 
Stickstoffs mit 6/26 erhält man die Menge der vorhandenen Stickstoffverbindungen (als Protein 
angesehen). Edle Gersten enthalten 7 bis 10 v. H., mittelgute Gersten 10 bis 12 v. H. und 
geringwertige Gersten 15 v. H. Protein. 
Tc) Bestimmung der Stärke, einschließlich des Zuckers.) 
(1) Zur Bestimmung werden sorgfältig 3 bis 5 g der feingemahlenen Probe in einem 
bedeckten Fläschchen oder noch besser in einem bedeckten Zinnbecher von 150 bis 200 ccm Raum- 
gehalt mit 100 cem Wasser gemengt und in einem Soxhletschen Dampftopfe 3 bis 4 Stunden 
lang bei 3 Atmosphären Druck erhitzt. 
(2) Der Inhalt des Bechers oder Fläschchens wird sodann noch heiß durch einen mit Asbest 
gefüllten Trichter filtriert und mit siedendem Wasser ausgewaschen. 
(63) Der Rückstand darf unter dem Mikroskope keine Stärkereaktion mehr geben. Das Filtrat 
wird auf etwa 200 cem ergänzt und mit 20 cem einer Salzsäure von 1,125 Dichte 3 Stunden 
lang am Rückflußkühler im kochenden Wasserbad erhitzt. Darauf wird es rasch abgekühlt, mit 
so viel Natronlauge versetzt, daß die Flüssigkeit noch eben schwach sauer reagiert, und sodann 
auf 500 cem aufgefüllt. In dieser, wenn nötig filtrierten, Lösung wird die entstandene Glukose 
nach dem Verfahren von Allihn bestimmt. Die gefundene Glukosemenge ergibt, mit 0/ verviel- 
fältigt, die entsprechende Menge Stärke. Statt des Allihnschen Verfahrens ist auch die maß- 
analytische Glukose-Bestimmung nach Soxhlet zulässig; bei ihrer Anwendung ist die Zuckerlösung 
auf einen kleineren Raum einzuengen. Gute Gersen enthalten in der Regel 59 bis 72 v. H. 
stickstoffreie Extraktstoffe, darunter 60 bis 70 v. H. Stärke. 
(4) Sofern die Bestimmung der Stärke statt nach dem vorstehend angeführten nach dem 
Lintnerschen Verfahren ausgeführt ist, so ist dies in dem Untersuchungsberichte besonders 
anzugeben. 
(5) Die Ergebnisse der vorstehend unter b und c bezeichneten Untersuchungen sind allein 
nicht genügend, um zu entscheiden, ob die Gerste sich zu Brauzwecken eignet. Sie gewähren 
aber im Zusammenhange mit den übrigen Untersuchungsergebnissen einen wertvollen Anhalt für 
die Beurteilung der Probe. 
C. Beendigung der Untersuchung und Mitteilung des Ergebnisses an die Zollstelle. 
(1) Sobald das Ergebnis einer der vorstehenden Prüfungen einen Zweifel darüber nicht 
mehr zuläßt, daß die Probe sich zu Brauzwecken nicht eignet, kann die Untersuchung abgebrochen 
werden. 
(2) Der Ausfall der Untersuchung ist der Zollstelle sogleich telegraphisch mitzuteilen. Eine 
kurze schriftliche Begründung hat nachzufolgen. 
VI. Prüfung der Gerste auf ihre Keimfähigkeit. 
(1) Zur Prüsung der Gerste auf ihre Keimfähigkeit ist eine nach Maßgabe der §5 9 und 10 
der Gerstenzollor nung gebildete und, soweit erforderlich, gereinigte Durchschnittsprobe zu 
verwenden. 
gl. Vereinbarungen zur einheitlichen Untersuchung und Beurteilung von Nahrungs= und Genußmitteln 
) V 
Hest 1, S. 2 f. 
?) Val. ebenda S. 11s.
	        
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