Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Stenerhebehezirk Muster 7. 
(A. B. 5 20.) 
Ausgangs-Lagerbuch 
für fertige unversteuerte Brenner zu Quecksilberdampf= und ähnlichen Lampen 
des in. 
Enthält Blätter, die mit einer ange- Geführt von: 
siegelten Schnur durchzogen sind. 
, den ten 19 
(Siegel.) 
Anleitung mm Gekbruuche. 
1. Das Buch ist in drei Abteilungen zu führen: 
Abteilung 1. Zugang an fertigen unversteuerten Brennern, 
Abteilung 2. Abgang an versteuerten Brennern, 
's Ihteihmgssbqanganuaveksteuetthw 
2. In Zugang (Abteilung 1) #lnd die Brenner sofort nach ihrer Fertigstellung zum Abgang aus der Fabrik zu 
buchen, gleichviel, ob fie in die Lagerräume für fertige unversteuerte Brenner ausgenommen obder ob sie ohne 
vorherige Lagerung verstenert u Fet bi er gebracht oder unter amtlicher Überwachung ausgeführt werden. 
renner, die gemäß § 8 der Ausführungsbestimmungen in die Lagerräume zurückgebracht werden, 
sind alsbald nach der ess nnn. " Bezeichnung des Abfertigungspapiers erneut in Zugang zu buchen. 
8. In Abgang (Abteilung 2, 3) sind die Brenner unmittelbar nach ihrer Entnahme — bei Bruch sogleich, nachdem 
er bemerkt worden ist — zu buchen. 
In Abteilung 8 ist in Spalte 4 die Art des Abganges (Ausfuhr unter amtlicher überwachung, Bruch, Zurück- 
nahme in den Fabrikbetrieb bei Angabe des Grundes der Zurücknahme) zu bezeichnen. 
4. Am Schlusse des Monats Mä# ist dge Lagerbuch durch Ausrechnung der Slückzahlen in allen drei Abteilu 
abzuschließen und durch Absetzung der Schlußsummen der Abteil zngen 2 und 8 von den Schlußsummen 
Abteilung 1 der Bestand zu berechnen. Dieser Bestand ist in Abteilung 1 des Lagerbuchs für das nächste 
Rechnungsjahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch ist, nachdem die Richtigkeit der übertragung vom Aufsichts- 
beamten in dem neuen Lagerbuche be geinigt worden ist, der Hebestell einzureichen. 
ei Bestandsaufnahmen innerhalb des Nechnungsjahrs ist das Lazerduch zwor in den Stückzahlen der drei 
Abteilungen aufzurechnen, der Bestand aber iht, im Lagerbuche selbst, son 
ern in der aufzunehmenden Ber- 
handlung in der im Abs. 1 bezeichneten Weise zu berechnen. 
  
126°
	        
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