Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 857 — 
Nr. des chst J. 18 gsb chs 
Mauster c. 
(Leuchtmittel-Nachsteuer-Ordnung § 7.) 
Aufforderung zur Entrichtung von Nachsteuer für 
Beleuchtungsmittel. 
An Nachsteuer sind von Ihnen zu entrichten: 
S2Wr— 
# 
□— 
Sie 
einzuzahlen. 
An 
Herrn 
die Firma 
. für Kohlenfadenlammen 
für Metallfadenlampen, Nernstlampen. und andere 
elektrische Glühlampen sowie Brenner für solche 
für Quecksilberdampflampen und ihnen ährnliche 
elektrische Lampen einschließlich Brenner für solche 
für Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen aus 
Reinkohre . 
desgleichen aus Kohle mit Leuchtzusaben und für 
andere Brennstifte 
4 für Glühkörper zu Gas., Epiritus. Vetroleum.· 
und ähnlichen Gluͤhlampen 
zusammen · 
werden ersucht, diesen Betrag innerhalb 8 Tagen nach Empfang 
Aufforderung bei 
dieser 
1909. 
, den 1809. 
amt. 
Quittung. 
M Pf., in Worten 
Nachsteuer erhalten und im Nachsteuer-Einnahme- 
buche Nr. vereinnahmt. 
u 
3..................... , den 
(Stempel.) 
190“
	        
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