Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

  
  
  
  
  
efde. · » —- 
Nr. Bundesstaat it Namen 
AKämisreich Marttembers Stuttgart Königliche Baugewerkschule. 
Grsserfestam Haden Karlsruhe Großherzogliche Baugewertschule. 
1 Erobher##egtum Hessen Bingen a. Rh. Hessische Baugewerk- und Gewerbeschule. 
2 Darmstadt Großherzogliche Landesbaugewerkschule. 
1 Grsßberisgtun Sachsen. Bad Sulza Städtisches Technikum. 
2 Weimar Großherzogliche Baugewerkenschule. 
——— Holzminden Herzogliche Baugewerkschule. 
Ver#tum F. Meiningen Hildburghausen Baugewerkschule und Tiefbauschule des 
Technikums. 
1 Beriogtum S. Caburg · Gelha Coburg Herzogliche Baugewerkschule. 
2 Gotha - Baugewerbeschule. 
He###tum Anhalt Zerbst Städtische Baugewerkschule. 
#### Lübeck Baugewerkliche Fachschule. 
##reen Bremen Staatliche Baugewerkschule. 
mburs Hamburg Staatliche Baugewerkschule. 
Eisat-Loisringen Straßburg Hochbauabteilung der Kaiserlichen Tech 
nischen Schule. 
Berlin, den 11. März 1909. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
4. Zoll= und Steuerwesen. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. März 1909 beschlossen: 
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, 
für folgende ausländische Waren: 
1. wollenes Kamm: und Streichgarn in Strähnen, gebleicht, gefärbt, bedruckt der Tarif- 
nummern 423 und 425, 
2. baumwollenes Garn in Strähnen, gebleicht, gefärbt, bedruckt der Tarifnummern 441 
und 442 
3. Gewebe aus Gespinsten von Wolle der Tarifnummer 432, ç 
4. gefärbte, bedruckte oder bunt gewebte Baumwollengewebe der Tarifnummer 457 
zwecks Herstellung von Musterkarten — Tarifgesetz 3 6 Ziffer 10 durch Herrichten zu 
Mustern und Aufkleben auf inländische Pappkarten einen zollfreien Lohnveredelungs 
verkehr zuzulassen, 
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordunng vorliegen.