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Nr. Bundesstaat it Namen
AKämisreich Marttembers Stuttgart Königliche Baugewerkschule.
Grsserfestam Haden Karlsruhe Großherzogliche Baugewertschule.
1 Erobher##egtum Hessen Bingen a. Rh. Hessische Baugewerk- und Gewerbeschule.
2 Darmstadt Großherzogliche Landesbaugewerkschule.
1 Grsßberisgtun Sachsen. Bad Sulza Städtisches Technikum.
2 Weimar Großherzogliche Baugewerkenschule.
——— Holzminden Herzogliche Baugewerkschule.
Ver#tum F. Meiningen Hildburghausen Baugewerkschule und Tiefbauschule des
Technikums.
1 Beriogtum S. Caburg · Gelha Coburg Herzogliche Baugewerkschule.
2 Gotha - Baugewerbeschule.
He###tum Anhalt Zerbst Städtische Baugewerkschule.
#### Lübeck Baugewerkliche Fachschule.
##reen Bremen Staatliche Baugewerkschule.
mburs Hamburg Staatliche Baugewerkschule.
Eisat-Loisringen Straßburg Hochbauabteilung der Kaiserlichen Tech
nischen Schule.
Berlin, den 11. März 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
4. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. März 1909 beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags,
für folgende ausländische Waren:
1. wollenes Kamm: und Streichgarn in Strähnen, gebleicht, gefärbt, bedruckt der Tarif-
nummern 423 und 425,
2. baumwollenes Garn in Strähnen, gebleicht, gefärbt, bedruckt der Tarifnummern 441
und 442
3. Gewebe aus Gespinsten von Wolle der Tarifnummer 432, ç
4. gefärbte, bedruckte oder bunt gewebte Baumwollengewebe der Tarifnummer 457
zwecks Herstellung von Musterkarten — Tarifgesetz 3 6 Ziffer 10 durch Herrichten zu
Mustern und Aufkleben auf inländische Pappkarten einen zollfreien Lohnveredelungs
verkehr zuzulassen,
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordunng vorliegen.