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L z 1a
K. Verwaltung der Reichsdruckerei.
Die vierte Zeile ist zu streichen und dafür zu setzen:
Bureauassistenten (Rechnungsbeamte II. Klasse).
L. Verwaltung der Reichs-GEisenbahnen.
Es fallen fort:
isten I. Klasse,
Zeichner.
Berlin, den 18. März 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Wermuth.
Sekan##tmachuns.
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen Neicheraie
vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen I und ll zum Viehseuchenübereinkommen
zwischen dem Deutschen Reiche und Csterreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905
(Reichs Gesetzbl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete wie folgt berichtigt:
Anlase I.
1. XllI. Drittes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen
Bezirkshauptmannschaft Warnsdorf.“
2. XVII. Achtes Sherrgebue in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Brandeis a. d. Elbe.“
Anlage II.
a) In Osterreich.
3. XXI. Erstes Sperrgebiet in Böhmen.
inzuuegzene
Wirkshauptmamsheft Warnedborf.“
4. XXV. Fünftes perrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetze
sen anmschaft Brandeis a. d. Elbe.“
Berlin, den 19. März 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.