45.
46.
47.
48.
50.
51.
52.
53.
54.
56.
— 144 —
Hinter dem Stichwort „Diaphanien“ ist als neues Stichwort aufzunehmen:
„Diapositive (Photographien auf Glas) s. Lichtbilder (Ziffer 1).“
Hinter dem Stichwort „Dickmühlen“ ist als neues Stichwort aufzunehmen:
„Dicköl (ein durch Verharzung von Terpentinöl oder gleichartigen flüch-
tigen Olen oder durch Auflösung von natürlichen Balsamen in solchen
Olen gewonnenes zähflüssiges Erzeugnis). ......
343 25“.
Dem Stichwort „Doppelmetall usw.“ ist am Schlusse folgender Hinweis anzufügen:
„S. dagegen Schlitzrohre."
Dem lchwort „Dosen“ ist am Schlusse folgender neue Absatz anzufügen:
, büchsenartige Behältnisse aus Eisenblech, wie Büchsen.“
.In den Stichwort „Draht“ ist in der Allgemeinen Anmerkung 1 zu Ziffer 1 bis 12 der Hinweis
am Schlusse des ersten Absatzes „S. dagegen Miederfedern.“ zu streichen.
Hinter dem Stichwort „Dreheisen“ ist als neues Stichwort aufzunehmen:
„Drehfedern, sogenannte, s. die Anmerkung zu 2 bei Schmuckfedern.“
Das Stichwort „Düsen“ ist, wie folgt, zu fassen:
„Düsen (Ansatz= oder Teilstücke der Windleitungsröhren im Hütten= oder
Hochofenbetriebe, meist von konischer Form):
1. feuerfeste:
aus Ton, toniger Masse, gebranntem Magnesit oder ähnlichen
mineralischen Stoffen ..... . .... 725 2
v 1,60
aus Graphitmase 726
2. nicht feuerfeste, aus vnedlen Metallen 4. die betreffenden Meiall—
waren.“
In den Stichworten „Eingeweide“ Ziffer 2a, „Fleisch“ Ziffer 1b 1 und „Schweineschinken“ Ziffer 1
sind die Vertragsbestimmungen, wie folgt, zu fassen.
„frisch, auch gekichlt. ........ ... ..·, —
gefroren. ..... ..
Hinter dem Stichwort „Einspite“ ist als neues Sichwort aufzunehmen:
„Einstechrahmen aus Leder (Rahmenleder, Weltings) s. Lederwaren.“
v z7
95“.
In dem Stichwort „Eisen usw.“ ist der Allgemeinen Anmerkung 4 folgender neue Absatz anzufügen:
„Stabeisen von anderer als der in vorstehendem Absatz angegebenen Beschaffenheit unterliegt der
Verzollung wie Eisenwaren; dabei ist jedoch ein grloiche mit der weiteren Bearbeitung oder Ver-
feinerung erzieltes blankes Aussehen, z. B. eine lediglich vom Prazisionsziehen herrührende (zugblanke)
Oberfläche, nicht als eine Bearbeitung im Sinne der Anmerkung 1 zu Eisenwaren anzusehen.“
In dem Stichwort „Eisenerze“ ist der erste Absatz, wie folgt, zu fassen:
„Eisenerze (Eisensteine, z. B. Magneteisenstein [(Magnetstein, Roteisenstein
[Eisenglanz, Eisenglimmer, roter Glaskopf, Blutstein, Eisenrahm, Rötel,
roter Toneisenstein, roter Ocker, ein natürliches Eisenoxyd] (H, Braun-
eisenstein brauner Glaskopf, Gelbeisenstein, Eisenniere, Bohnerz, Linsen-
erz, Eisenrogenstein, Minette, Limonit, Raseneisenstein, Sumpferz, Wiesen-
erz, Seeerz, ein natürliches Eisenoxyd] G, Spateisenstein [Eisenspat,
Siderit, Sphärosiderit, Stahlstein, * Kohlenesenstein, Toneisen=
stein.), auch aufbereitet 34237 frei“.
In dem Stichwort „Eisenoxyd"“ erhält die Ziffer 1 folgende Fassung:
„1. natürliches (Roteisenstein, Brauneisenstein) (H, auch aufbereitet: 237 frei“.