Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Hinter dem Stichwort „Diaphanien“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Diapositive (Photographien auf Glas) s. Lichtbilder (Ziffer 1).“ 
Hinter dem Stichwort „Dickmühlen“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Dicköl (ein durch Verharzung von Terpentinöl oder gleichartigen flüch- 
tigen Olen oder durch Auflösung von natürlichen Balsamen in solchen 
Olen gewonnenes zähflüssiges Erzeugnis). ...... 
  
  
343 25“. 
Dem Stichwort „Doppelmetall usw.“ ist am Schlusse folgender Hinweis anzufügen: 
„S. dagegen Schlitzrohre." 
Dem lchwort „Dosen“ ist am Schlusse folgender neue Absatz anzufügen: 
, büchsenartige Behältnisse aus Eisenblech, wie Büchsen.“ 
.In den Stichwort „Draht“ ist in der Allgemeinen Anmerkung 1 zu Ziffer 1 bis 12 der Hinweis 
am Schlusse des ersten Absatzes „S. dagegen Miederfedern.“ zu streichen. 
Hinter dem Stichwort „Dreheisen“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Drehfedern, sogenannte, s. die Anmerkung zu 2 bei Schmuckfedern.“ 
Das Stichwort „Düsen“ ist, wie folgt, zu fassen: 
„Düsen (Ansatz= oder Teilstücke der Windleitungsröhren im Hütten= oder 
Hochofenbetriebe, meist von konischer Form): 
1. feuerfeste: 
aus Ton, toniger Masse, gebranntem Magnesit oder ähnlichen 
  
  
mineralischen Stoffen ..... . .... 725 2 
v 1,60 
aus Graphitmase 726 
2. nicht feuerfeste, aus vnedlen Metallen 4. die betreffenden Meiall— 
waren.“ 
In den Stichworten „Eingeweide“ Ziffer 2a, „Fleisch“ Ziffer 1b 1 und „Schweineschinken“ Ziffer 1 
sind die Vertragsbestimmungen, wie folgt, zu fassen. 
„frisch, auch gekichlt. ........ ... ..·, — 
gefroren. ..... .. 
Hinter dem Stichwort „Einspite“ ist als neues Sichwort aufzunehmen: 
„Einstechrahmen aus Leder (Rahmenleder, Weltings) s. Lederwaren.“ 
v z7 
95“. 
  
In dem Stichwort „Eisen usw.“ ist der Allgemeinen Anmerkung 4 folgender neue Absatz anzufügen: 
„Stabeisen von anderer als der in vorstehendem Absatz angegebenen Beschaffenheit unterliegt der 
Verzollung wie Eisenwaren; dabei ist jedoch ein grloiche mit der weiteren Bearbeitung oder Ver- 
feinerung erzieltes blankes Aussehen, z. B. eine lediglich vom Prazisionsziehen herrührende (zugblanke) 
Oberfläche, nicht als eine Bearbeitung im Sinne der Anmerkung 1 zu Eisenwaren anzusehen.“ 
In dem Stichwort „Eisenerze“ ist der erste Absatz, wie folgt, zu fassen: 
„Eisenerze (Eisensteine, z. B. Magneteisenstein [(Magnetstein, Roteisenstein 
[Eisenglanz, Eisenglimmer, roter Glaskopf, Blutstein, Eisenrahm, Rötel, 
roter Toneisenstein, roter Ocker, ein natürliches Eisenoxyd] (H, Braun- 
eisenstein brauner Glaskopf, Gelbeisenstein, Eisenniere, Bohnerz, Linsen- 
erz, Eisenrogenstein, Minette, Limonit, Raseneisenstein, Sumpferz, Wiesen- 
erz, Seeerz, ein natürliches Eisenoxyd] G, Spateisenstein [Eisenspat, 
Siderit, Sphärosiderit, Stahlstein, * Kohlenesenstein, Toneisen= 
stein.), auch aufbereitet 34237 frei“. 
In dem Stichwort „Eisenoxyd"“ erhält die Ziffer 1 folgende Fassung: 
„1. natürliches (Roteisenstein, Brauneisenstein) (H, auch aufbereitet: 237 frei“.