118.
119.
120.
121.
124.
125.
126.
128.
129.
130.
131.
132.
— 150 —
Dem Stichwort „Glühlampen“ ist folgende Anmerkung anzufügen:
„Anmerkung. Als elektrische Glühlampen sind lediglich die sogenannten Glühbicnen, d. i. die Glasbirnen
mit Kohlen- oder Metallfäden mit oder ohne Sockel, anzusehen. Beleuchtungskörper mit Glühbirnen
(Kronleuchter, Tischlampen, Hängelampen und dergleichen) sind nur dann nach Nr. 911 zum Satze von
80 “ für 1 dz zu verzollen, wenn sie nicht nach ihrer Beschaffenheit unter höhere Zollsätze fallen. Für
die an den Beleuchtungskörpern befindlichen Glühbirnen ist in jedem Falle neben dem Eingangszoll auch
die innere Abgabe zu erheben.“
Das Stichwort „Glühstrümpfe“ erhält folgende Fassung:
„Glühstrümpfe s. Glühkörper (Ziffer 1a).“
Hinter dem Stichwort „Grammophonplatten“ ist als neues Stichwort aufzunehmen:
„Granadillas (Früchte der Passionsblumen) s. Passiflora.“
In dem Stichwort „Granaten“ ist in der dritten Zeile der Ziffer 2 hinter „Kruste“ einzufügen:
„, den Eingeweiden, den Eiern usw."
. Hinter dem Stichwort „Granit usw.“ ist als neues Stichwort aufzunehmen:
12
Grape fruits (eine Art Pompelmusen) (, frisss 51
v 2.
Dem Stichwort „Graphit" ist am Schlusse folgender Absatz hinzuzufügen:
„—, künstlicher (sogenannter Achesongraphit und dergleichen, auf elektrochemischem Wege
gewonnene graphitische Kohle), wie Gaskohle.“
In dem Stichwort „Grieß“ ist in der Vertragsbestimmung statt „Neibyrie“ zu setzen „Reisgries“.
In dem Stichwort „Gurken“ Abs. 4 ist der 1 Vertragsbestimmung folgende Fassuns zu geben:
„Fogenannte Znaimer GUurken. .......
anckefeGmlcen .... ... —
In dem Stichwort „Gürtel“ erhäli d die Ziffr 1 folgende Fassung:
„1. Feuerwehrgürtel, Rettungsgürtel, Schwimmgürtel und ähnliche grobe Gürtel zu haus-
wirtschaftlichen, gewerblichen oder technischen Zwecken, aus groben (nicht wasserdichten)
Gespinstwaren von pflanzlichen Spinnstoffen oder aus Seilerarbeit der Nr. 484 oder 485,
wie Sattlerwaren.“
Ferner ist in der ersten Zeile der Ziffer 2 daselbst statt „aus anderen Gespinstwaren,“ zu setzen
„andere, aus Gespinstwaren,“.
—
5 60“.
Dem ichwort „Halfa“ ist als zweiter Absatz hinzuzufügen:
—, Halfafasern (Alfa-, Espartograsfasern, aus den stielrunden Blättern des Espartograses
hergestellt, als Spinnstoff dienende Fasern), s. Spinnstoffe (Ziffer 2b).“
Das Stichwort „Harlemer Ol“ erhält folgende dah sung:
„Harlemer Sll . .......I389I500«
In dem Stichwort „Hartkautschukteig“ ist in der ersten geile der Anmerkung statt „stets“ zu setzen
„in der Regel“.
In dem Stichwort „Hefe“ ist am Schlusse der Ziffer 1 folgende Anmerkung aufzunehmen:
„Anmerkung zu 1. Flüssige Weinhefe mit einem Weingeistgehalte von mehr als 14 Gewichtsteilen in 100
ist wie Branntwein zu verzollen.“
Hinter dem Stichwort „Heliotropöl“ ist als neues Stichwort einzuschalten:
„Helme (3. B. Feuerwehrhelme) nach Beschaffenheit des Stoffes.“
In dem Stichwort „Holz“ ist die Bestimmung in der ersten und zweiten Zeile der Ziffer 9, wie
folgt, zu fassen:
„9. Nutzholz (H#von Buchsbaum, Ebenholz, Mahagoni, Polisander (Palisander, Polyxander,
Jacaranda, Violettholz), Tiekholz (Teakholz, ostindisches Eichenholz), Pockholz (Guajakholz,
Franzosenholz):“.