— 371 —
Bundesstaat:: Direktivbehördd: -.....-... Muster IV
zu den Abrechnungsbestimmungen.
Namen der mit der Reichshauptkasse
in Abrechnung stehenden Kassen:
I...........................
11 An
· den Ausschuß des Bundesrats für Rechnungswesen
III-«--·--.·-·.-.---.-.-.-..---.-.--.·- (zu Händen des Kaiserlichen Zoll- und Steuer-Rechnungsbureaus).
Rechnungsjahr 191.
Ubersicht
der
Einnahme an Zöllen und Reichssteuern
1. bts Viertel des Rechnungsjahrs.
Anleitung zum Gebrauch.
1. Die in den Spalten 3 bis 5 anzusetzenden Beträge haben den jedesmal abgelaufenen Teil des Rechnungsjahrs
zu umfassen, mithin z. B. in der Ubersicht für das 1. bis 3. Viertel die Einnahme für April bis einschließlich Dezember.
2. Zur Einnahme für das 4. Viertel des Rechnungsjahrs gehören auch diejenigen bis Ende März fälligen Ab-
gabenbeträge, welche erst im Monat April bei den Hebestellen zur Anschreibung kommen.