Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

— 371 — 
Bundesstaat:: Direktivbehördd: -.....-... Muster IV 
zu den Abrechnungsbestimmungen. 
Namen der mit der Reichshauptkasse 
in Abrechnung stehenden Kassen: 
I........................... 
11 An 
· den Ausschuß des Bundesrats für Rechnungswesen 
III-«--·--.·-·.-.---.-.-.-..---.-.--.·- (zu Händen des Kaiserlichen Zoll- und Steuer-Rechnungsbureaus). 
Rechnungsjahr 191. 
Ubersicht 
der 
Einnahme an Zöllen und Reichssteuern 
1. bts Viertel des Rechnungsjahrs. 
  
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Die in den Spalten 3 bis 5 anzusetzenden Beträge haben den jedesmal abgelaufenen Teil des Rechnungsjahrs 
zu umfassen, mithin z. B. in der Ubersicht für das 1. bis 3. Viertel die Einnahme für April bis einschließlich Dezember. 
2. Zur Einnahme für das 4. Viertel des Rechnungsjahrs gehören auch diejenigen bis Ende März fälligen Ab- 
gabenbeträge, welche erst im Monat April bei den Hebestellen zur Anschreibung kommen.
	        
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