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Bundesstaat: Anlage 5 des Musters IV
zu den Abrechnungsbestimmungen.
Direktivbehörde:
Nachweisung
der
durch die Anschaffung und Aufstellung von Sammelgefäßen, Meßuhren, Metall-
kappen, Kunstschlössern usw. für Brennereien entstandenen, von der Branntwein-
steuergemeinschaft zu tragenden Kosten.
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Rechnungsjahr 191