Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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dem Zollamt I Rees im Bezirke des Hauptzollamts Emmerich die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter, die unter Eisenbahnwagenverschluß für die 
Firma Henrics Oldenkott senior & Cie in Rees eingehen; 
dem Zollamt 1 Reichenbach in Schl. im Bezirke des Hauptzollamts Schweidnitz die Befugnis 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Gasöl, das in Eisenbahnkesselwagen für das Städtische 
Wasserwerk in Reichenbach in Schl. eingeht; 
dem Zollamt II Schmiedeberg im Bezirke des Hauptzollamts Liebau die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Gasöl, das in Kesselwagen für das Elektrizitätswerk der 
Spar= und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., in Krummhübel aus dem Ausland eingeht; 
dem Hauptzollamt Schweidnitz die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über 
Gasöl, das in Eisenbahnkesselwagen für den Mühlenbesitzer Unverricht in Schweidnitz eingeht; 
dem Zollamt Siegen im Bezirke des. Hauptzollamts Iserlohn die Befugnis zur Erledigung 
von Zündwarenbegleitscheinen; " 
dem Zollamt II Walentinowo im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza die Befugnis zur 
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Getreide; 
dem Zollamt 1 Wriezen im Bezirke des Hauptzollamts Eberswalde die Befugnis zur Erledi- 
gung von Zollbegleitscheinen I und Begleitzetteln über Gerste. 
Königreich Bayern. 
Am 1. September 1910 treten folgende Veränderungen ein: 
Aufgehoben werden die Steuerstellen Gablingen im Bezirke des Hauptzollamts Augsburg, 
Kipfenberg im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt, Mitterteich im Bezirke des Hauptzollamts 
Waldsassen und Weihmichl im Bezirke des Hauptzollamts Landsberg und das Steueramt Mainleus 
im Bezirke des Hauptzollamts Bayreuth. 
In Amberg, im Bezirke des Hauptzollamts Regensburg, wird an Stelle der mit dem dortigen 
Zollamt verbundenen Steuerhebestelle ein Steueramt errichtet, dem die Befugnis zur Abfertigung von 
Bier, das mit dem Anspruch auf Malzaufschlagrückvergütung ausgeführt wird, zur Erhebung von 
übergangsabgaben und zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen für Bier und Wein 
erteilt wird. 
Umgewandelt werden: 
die Steuerämter Hirschau im Bezirke des Hauptzollamts Regensburg, Hornbach im Bezirke 
des Hauptzollamts Kaiserslautern und Roding im Bezirke des Hauptzollamts Furth i. W. in Steuer- 
stellen; die Steuerstellen Stadtsteinach im Bezirke des Hauptzollamts Regensburg und Wallhalben im 
Bezirke des Hauptzollamts Kaiserslautern in Steuerämter. 
Vom 1. August 1910 ab ist ferner die Zollexpositur am Bahnhof in Würzburg aufgehoben 
worden. 
Es ist erteilt: 
den Steuerämtern Augsburg, Kaiserslautern und Schweinfurt in den gleichnamigen Haupt- 
amtsbezirken die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Essigsäurebegleitscheinen; 
dem Steueramt Mühldorf im Bezirke des Hauptzollamts Simbach die Befugnis zur Abferti- 
gung des mit Anspruch auf Rückvergütung des Malzaufschlags ausgeführten Bieres sowie zur Aus- 
fertigung von Ubergangsscheinen über Bier. 
Königreich Sachsen. 
Es ist erteilt: 
dem Nebenzollamt Königsbrück im Bezirke des Hauptzollamts Dresden II die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter der Tarifnummer 29; 
dem Zollamt Mittweida im Bezirke des Hauptzollamts Chemnitz die Befugnis zur Aus- 
fertigung von Zollbegleitscheinen I über sämtliche für die Firma „Präzisions-Werkstätten Mittweida“ 
G. m. b. H. in Mittweida nach Einfuhr mit Zollbegleitschein 1 auf der Eisenbahn wieder aus- 
gehende Waren.
	        
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